Betreff
Besetzung der Stelle als Amtsleiter/Amtsleiterin Sozialamt
Vorlage
BV/447/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Besetzung der Stelle Amtsleiterin des Sozialamtes (Stellennummer: 01.02.02.0000) mit Frau Steffi Eberhart als Tarifbeschäftigte mit der Eingruppierung in der Entgeltgruppe 14 TVöD-VKA.

 


Begründung:

Für die Besetzung der Stelle Amtsleiter/in Sozialamt wurden in der Stellenausschreibung die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialwissenschaftlicher Dienst) bzw. eine Hochschulausbildung für den höheren Verwaltungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder ein sozialwissenschaftlicher Hochschul- oder Universitätsabschluss mit nachweisbaren langjährigen Erfahrungen im Sozialrecht (insbesondere Sozialleistungsrecht) gefordert. Für die Auswahl waren ebenso ein sicheres Auftreten, Führungs- und Sozialkompetenz, Organisationsfähigkeit, Durchsetzungsstärke sowie Entscheidungsfähigkeit maßgeblich.

Auf die Stellenausschreibung gingen bis zum Bewerbungsschluss am 27. April 2022 insgesamt drei Bewerbungen ein. Eine Bewerberin gab eine Schwerbehinderung an. Zum Vorstellungsgespräch mit der ersten Beigeordneten Frau Hölzel und der Dezernentin Frau Bretschneider waren eine Bewerberin und zwei Bewerber eingeladen, von denen ein Bewerber den Termin aus persönlichen Gründen absagte.

In Auswertung der eingegangenen Bewerbungen sowie der Vorstellungsgespräche wurde Frau Steffi Eberhart als fachlich und persönlich am besten geeignet eingeschätzt. Sie verfügt als Diplomsoziologin mit verwaltungsrechtlicher Zusatzqualifikation als Verwaltungsfachwirtin über die geforderte Ausbildung. Frau Eberhart verfügt über langjährige Führungserfahrung in der Sozialverwaltung des Landkreises und im Jobcenter.

Seit Oktober 2021 löst Frau Eberhart als stellvertretende Sozialamtsleiterin die Aufgaben zielgerichtet und mitarbeiterorientiert.

 


§ 24 Abs. 4 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau