Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderungssatzung zur „Satzung des Landkreises Zwickau für die Volkshochschule Zwickau vom 26. September 2013“ auf der Grundlage der vorgelegten Entgeltkalkulation.
Begründung:
Die Volkshochschule Zwickau (VHS) ist eine Einrichtung des Landkreises Zwickau. Der Status und die Benutzung der VHS sind in der
Satzung des Landkreises Zwickau für die Volkshochschule Zwickau vom 26.09.2013
geregelt.
Für die Benutzung der VHS wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Im Gegensatz zu den Gebühren sind Entgelte nicht dem Rechtsregime des Kommunalabgabenrechts und des Verwaltungsrechts zuzuordnen.
Unabhängig davon orientiert sich die Kreisverwaltung an den Kalkulationszeiträume des Kommunalabgabenrechts.
Der aktuell gültigen Satzung liegen als Kalkulationszeitraum die Jahre 2013 – 2017 zugrunde. Eine Überarbeitung der Kalkulation wurde verwaltungsseitig zur Klärung der Umsetzung steuerrechtlicher Erfordernisse, die sich aus § 2b UstG ergeben, zurückgestellt. Darüber hinaus haben die pandemiebedingten Aufgaben und Auswirkungen zu Verzögerungen geführt.
Der Kalkulationszeitraum für die Änderung der Satzung umfasst die Jahre 2023 – 2027.
Basisdaten für die Kalkulation
Für die Teilnehmerentwicklung wurden die Daten aus den Jahren 2017 – 2019 herangezogen. Die Daten der Jahre 2020 und 2021 sind infolge der pandemiebedingten Einschränkungen und Schließung der VHS nicht verwertbar, die Daten des Jahres 2022 liegen noch nicht vollständig vor.
Für die Kostenentwicklung wurden die Daten aus der Haushaltsplanung 2023/2024 sowie der dazu erstellten Finanzplanung herangezogen. Diese beinhalten bereits die Prognose der avisierten Änderungen im Sächsischen Weiterbildungsgesetz und einer daraus folgenden Weiterbildungsverordnung.
Kostendeckungsgrad
Der Kostendeckungsgrad ist mit 60 % kalkuliert.
Entgeltvorschläge
Die grundlegende Struktur der Entgeltberechnung für die Inanspruchnahme der VHS wird beibehalten.
Der in Ziffer 1 der Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung enthaltene Rahmen des Veranstaltungsgrundbetrages wird ausgeweitet und beträgt zukünftig 1,00 EUR bis 10,00 EUR.
Damit erhält die VHS einen größeren Spielraum, um auch niedrigschwellige Angebote in allen Fachbereichen vorhalten zu können. Zudem ermöglicht die größere Entgeltspanne, dass die VHS Zwickau Kooperationen mit anderen Volkshochschulen eingehen kann (Übernahme der Höhe des Entgeltes der Partner-VHS).
weitere Änderungen
Die Mindestteilnehmerzahl wird in Ziffer 1 und Ziffer 3 der Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung von bisher acht auf vier reduziert. Dies folgt der geltenden Rechtslage im Sächsischen Weiterbildungsgesetz.
In der Nummerierung der Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung wurde der letzte Absatz der Ziffer 1 aus redaktionellen Gründen zu Ziffer 2. Damit verschieben sich alle weiteren Nummerierungen um eine Ziffer.
In den neuen Ziffern 4 und 7 der Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die weitgehend die Anpassung der aktuellen Gesetzestexte umfassen.
Die Ermäßigungstatbestände in der neuen Ziffer 7 der Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung werden zudem um Inhaber des Sächsischen Familienpasses oder eines mit identischen Zugangsvoraussetzungen ausgestellten Passes einer kreisangehörigen Kommune des Landkreises Zwickau ergänzt. Damit sollen insbesondere auch Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder einem schwerbehinderten Kind im Haushalt und Alleinerziehende mit mindestsens drei kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt eine Ermäßigung erhalten können.
Im § 5 der Satzung – Übergangsvorschriften – werden die Datumsangaben an die neue Laufzeit der Satzung angepasst. Damit wird sichergestellt, dass VHS-Veranstaltungen die vor Inkrafttreten der geänderten Satzungen begonnen haben und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Satzungen fortlaufen nach den bisher geltenden Bestimmungen fortgeführt werden.
Anlagen
Änderungssatzung
Synopse
Kalkulationsunterlagen
Sächsische Landkreisordnung
Hauptsatzung