Beschlussvorschlag:
- Der
Hauptausschuss beschließt, das Flurstück 1674a der Gemarkung Meerane,
gelegen in 08393 Meerane, Pestalozziplatz 4, an die Saxony International
School „Carl Hahn“ gemeinnützige GmbH (SIS), Rudolf-Breitscheid-Straße 2,
08371 Glauchau zum Verkehrswert in Höhe von 833.000,00 € zu veräußern.
- Der
Landrat wird beauftragt, schuldrechtlich mit der SIS zu vereinbaren, dass
dem Landkreis Zwickau die weitere Nutzung der Liegenschaft im
erforderlichen Umfang bis zum Abschluss des Schuljahres 2024/2025
unentgeltlich gewährt wird.
- Der
Verkauf wird unter dem Vorbehalt der Erteilung der Genehmigung nach § 90
Abs. 3 SächsGemO durch die Landesdirektion Sachsen beschlossen.
- Der
Verkaufsbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Kreistages
zur Optimierung der Standorte des Berufsschulzentrums Lichtenstein
(Beschlussvorlage Kreistag Nr. BV/479/2022) und dessen Genehmigung durch
das Staatsministerium für Kultus Sachsen
Begründung:
Die
Beschlussvorlage steht in engem Zusammenhang mit der Vorlage für den Kreistag
Nr. BV/479/2022 zur Optimierung der Standorte des Berufsschulzentrums
Lichtenstein. Die Wirksamkeit des vorliegenden Verkaufsbeschlusses setzt den
Beschluss zur vorgenannten Vorlage und dessen Genehmigung durch das Landesamt
für Schule und Bildung voraus.
Die sonstigen
Voraussetzungen für den Verkauf von Grundstück und Gebäude an die SIS sind
gegeben.
Grundsätzlich kann
der Landkreis Vermögensgegenstände veräußern, wenn
-
diese
nicht mehr für die Erfüllung von Aufgaben des Landkreises benötigt werden,
-
sonstige
Gründe des Allgemeinwohls einem Verkauf nicht entgegenstehen und
-
der
Verkauf zum vollen Wert erfolgt. Wird der Verkauf zu dem gutachterlich
festgestellten Verkehrswert veräußert, entspricht dies grundsätzlich dem vollen
Wert.
Nachfolgend werden
die Voraussetzungen für den Verkauf erläutert:
Der Landkreis
Zwickau ist Eigentümer des Grundstücks in 08393 Meerane, Pestalozziplatz 4,
Flurstück 1674a der Gemarkung Meerane.
Das Grundstück in
zentraler Lage der Stadt Meerane hat eine Fläche von 1.560 m² und ist bebaut
mit einem Schulgebäude, bestehend aus zwei Gebäudeteilen. Der Altbau, Baujahr
ca. 1892, wurde als Web- und später als Handelsschule genutzt. An den
repräsentativen Altbau (unterkellert, zwei Vollgeschosse und ein
Mansardengeschoss) wurde 1993 ein teilunterkellerter, zweigeschossiger
Gebäudeteil mit Flachdachabschluss angebaut. Alt- und Neubau ergeben ein
funktionales Schulgebäude mit moderner Cafeteria im Anbau und festlicher Aula
mit Stuckdecke im Altbau sowie der sonstigen für den Schulbetrieb
erforderlichen Raumstruktur.
Die straßenseitige
Fassade des 1993 errichteten Anbaus wurde gestalterisch der Fassade des Altbaus
angepasst.
Das Objekt ist als
Kulturdenkmal des Freistaates Sachsen erfasst.
Der Landkreis
Zwickau nutzt die Liegenschaft bisher als Außenstelle des Berufsschulzentrums
für Ernährung und Sozialwesen, Lichtenstein. Mit dem Ende des Schuljahres
2024/2025 soll die Ausbildung der Berufsschüler in Schulträgerschaft des
Landkreises Zwickau in der Außenstelle Meerane, Pestalozziplatz 4 beendet
werden. Damit ist die Liegenschaft nur noch bis zum Abschluss des Schuljahres
2024/2025 für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Zwickau erforderlich.
Mit Beendigung des Schulbetriebes in der Außenstelle des Berufsschulzentrums
und deren Schließung sind Grundstück und Gebäude für eine weitere Nutzung durch
den Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr erforderlich. Es steht
daher für einen Verkauf zur Verfügung.
Zwischenzeitlich ist mit der Saxony International School „Carl Hahn“
gemeinnützige GmbH (SIS) aufgrund einer Interessenbekundung ein Käufer für das
Objekt vorhanden, der gleichzeitig eine sinnvolle langjährige Nachnutzung als
Schule ermöglicht.
Die SIS betreibt in
unmittelbarer Nähe das Internationale Gymnasium Meerane und beabsichtigt zum
Ausbau des Schulstandorts die Liegenschaft in eine Campuslösung einzubeziehen.
Zur Vorbereitung einer Nachnutzung wurde die SIS gebeten, das Kaufinteresse
schriftlich zu bekunden und eine Erklärung zur beabsichtigten Nachnutzung
abzugeben. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 erklärt die SIS, dass im heutigen
Beruflichen Schulzentrum zukünftig die oberen Klassen beschult werden sollen.
Mit einer Verlagerung der International Primary School Meerane (IPM) an das
Gymnasium wird ein durchgängiges Schulkonzept an einem Standort mit einem
modernen Campus möglich.
Einem Verkauf
stehen keine Gründe des Allgemeinwohls entgegen. Insbesondere wird der
Schulbetrieb im Landkreis Zwickau durch den Verkauf und das Schulkonzept des
Käufers nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr unterstützt und sinnvoll
ergänzt.
Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag 11.10.2022 mit
833.000 € ermittelt.
Der
Bilanzwert der Liegenschaft betrug im Anlagevermögen zum Stichtag 31.10.2022:
Grund und
Boden
39.881,00 €
Schulgebäude
1.366.357,05 €
abzüglich
Sonderposten - 585.858,42 €
Netto
Buchwert
820.379,63 €
(Restbuchwerte
Vermögen abzüglich Restbuchwert Sonderposten). Der Verkauf führt zu einem
Buchgewinn von > 12.600 €.
Zur Erzielung des
maximalen Kaufpreises sind Liegenschaften grundsätzlich öffentlich am Markt
anzubieten. Bei einem Verkauf zum Verkehrswert ist davon auszugehen, dass der
marktübliche Kaufpreis erzielt wird. Ein öffentliches Anbieten der Liegenschaft
am Markt käme erst mit Aufgabe der Nutzung als Berufsschulzentrum ab Schuljahresende
2024/2025 in Betracht. Die Spezifik der Liegenschaft lässt einen geringen
Käuferkreis und eine längere Vermarktungszeit erwarten.
Der Käufer hat
signalisiert, dass ein Verkauf noch im Jahr 2022 für die Vorbereitung und
Umsetzung des Konzeptes erforderlich ist.
Mit der Annahme des
Kaufangebots entfällt das spätere Vermarktungsrisiko. Zum einen könnte eine
längere Vermarktungszeit erforderlich werden, welche mit dem Leerstand des
Gebäudes verbunden wäre. Zum anderen ist zu erwarten, dass kein Käufer mit
geeignetem Nutzungskonzept ein Gebot mindestens in Höhe des vollen Wertes
abgibt.
Auch geht im
Verkaufsfall grundsätzlich das Risiko der Verschlechterung der Liegenschaft auf
den Käufer über. Im vorliegenden Verkaufsfall steht eine erforderliche Erneuerung
der Dachdeckung des Altbaus an, die beim Verkauf noch in diesem Jahr nicht mehr
durch den Landkreis zu tragen ist. Bei einem späteren Verkauf kann die
Dacheindeckung durch den Landkreis erforderlich werden.
Die Sicherung der
weiteren Nutzung des Objekts ohne längeren Leerstand liegt darüber hinaus im
öffentlichen Interesse. Es handelt sich um ein repräsentatives orts- und
baugeschichtlich bedeutsames Kulturdenkmal des Freistaates Sachsen.
Entsprechend § 90
Abs. 3 SächsGemO bedarf die Veräußerung von Vermögensgegenständen mit
besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichem, künstlerischem oder
denkmalpflegerischem Wert der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Unter Abwägung und
Dokumentation, vom Öffentlichen Anbieten der Liegenschaft nach VwV kommunale
Grundstücksveräußerung abzuweichen, ist ein direkter Verkauf zum Verkehrswert
ohne Öffentliches Anbieten genehmigungsfrei. Dabei sind die Nachbarschaft des
Käufers und die weitere Nutzung in einem erweiterten Schulbetrieb entscheidende
Gründe.
Die Vorgehensweise
wurde mit der Genehmigungsbehörde erörtert und abgestimmt.
Eine Annahme des
Kaufangebots der SIS erfolgt auch unter Wahrung der Interessen des Landkreises
in Bezug auf den vorübergehenden, ununterbrochenen, weiteren Betrieb der
Außenstelle des Berufsschulzentrums . Dazu wird dem Landkreis Zwickau
schuldrechtlich im erforderlichen Umfang die Nutzung des Objekts längstens bis
zum Abschluss des Schuljahres 2024/2025 gewährt. Die Nutzung erfolgt
unentgeltlich. Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sind entsprechend des
Maßes der Nutzung durch den Landkreis Zwickau zu tragen.
Reparatur- und
Instandhaltungsmaßnahmen trägt der LK Zwickau, sofern es sich nicht um
Eigentümeraufgaben (z. B. Arbeiten an „Dach und Fach“, werterhöhende Maßnahmen
am Gebäude und Investitionen) handelt. Grundhafte Bau- und Sanierungsmaßnahmen
durch die SIS sind nicht geplant.
Mit dem Freizug des
Gebäudes nach Schuljahresende 2024/25 ist vorgesehen, das vorhandene Inventar
vom Landkreis weiter zu nutzen.
Künftige Aufwendungen
des LK für die Liegenschaft können eingespart werden:
ca. 100.000 € Bewirtschaftungskosten p. a.
5.304.613,43 € Sanierungskosten
(Hochrechnung auf 2025)
Die
Kaufpreiszahlung in Höhe von 833.000 € wird als Ertrag/Finanzeinzahlung im
Produktkonto 23110104.5061000/6821000 verbucht.
Anlagen
Anlage 1 - Fotos
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Aktualisierung Wertgutachten/Wertgutachten
§ 62 SächsLKrO, §
90 SächsGemO,
Punkte I bis V VwV kommunale Grundstücksveräußerung