1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

67 Suchergebnisse für »黄金50美元相当于多少人民币«

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70    ❱ǀ

  • Verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren geehrt

    In diesem Jahr wurden im Landkreis Zwickau durch den Freistaat Sachsen insgesamt 99 Mitglieder für 10 Jahre, 67 Mitglieder für 25 Jahre, 25 Mitglieder für 40 Jahre und 12 Mitglieder für 50 Jahre aktiver Dienst ausgezeichnet. Gemeinsam mit Landrat Michaelis, Beigeordnetem Mario Müller und Kreisbrandmeister Alexander Löchel zollten auch die örtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindewehrleiter und Ortswehrleiter Dank und öffentliche Anerkennung für die vielen Stunden des unermüdlichen Einsatzes für das Gemeinwohl in den vergangenen Jahren.  

  • Ein großer Schritt in die Zukunft

    Mit dieser Zustimmung sollen alle bislang unterversorgten Gebiete bis 2025 mit nachhaltigen und hochleistungsfähigen Internetanschlüssen ausgestattet werden. Dafür werden 157 Mio. EUR fließen. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent seitens des Bundes, 40 Prozent steuert der Freistaat Sachsen bei und zehn Prozent der Landkreis. In der im Kreistag vorangegangenen Diskussion gab es für dieses Vorhaben viel Lob und Dank an die Kreisverwaltung bei der Vorbereitung dieses Projektes.  

  • Reparieren statt wegwerfen

    Wird die Reparatur bei einem registrierten Reparaturunternehmen durchgeführt, erhalten Sie 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben zurück. Das Angebot ist begrenzt auf zwei Reparaturen je Kalenderjahr und antragstellender Person. Voraussetzung ist ein Mindestrechnungsbetrag von 115 Euro und es werden maximal 200 Euro je Reparatur erstattet.  

  • Verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden geehrt

    In diesem Jahr wurden im Landkreis Zwickau durch das Landratsamt insgesamt 115 Mitglieder für 25 Jahre, 36 Mitglieder für 40 Jahre und 17 Mitglieder für 50 Jahre aktiver Dienst ausgezeichnet. Dank und öffentliche Anerkennung für die vielen Stunden des Einsatzes für das Gemeinwohl in den vergangenen Jahrzehnten zollte neben dem Landrat auch Kreisbrandmeister Alexander Löchel.  

  • Tipps zur Abfallvermeidung

    Zumal dieser zu etwa 40 Prozent mit kompostierbaren Bioabfällen gefüllt ist. Daraus folgt, dass es ein Verwertungspotenzial von etwa 50 Kilogramm jährlich pro Person gibt. Statt verbrannt, könnte dieses zur Humusproduktion genutzt werden. Etwa ein Drittel des gesamten Abfallaufkommens im Landkreis Zwickau entfällt auf Verkaufsverpackungen.  

  • Führerschein-Umtauschmobil tourt ab sofort in alle Städte und Gemeinden des Landkreises

    Bürgermeister Christfried Nicolaus freute sich über das Angebot des Landkreises, ersparte es den Hartmannsdorfern doch eine Fahrt aus der Gemeinde in die Fahrerlaubnisbehörde nach Glauchau von etwa 50 Minuten. Heißer Tipp: Jetzt schon Termin buchen! Denn die ersten Termine sind bereits ausgebucht. Die nächsten Haltestellen: 17. Oktober.2023: Limbach-Oberfrohna 23. Oktober 2023: Fraureuth 06.  

  • Daten anderer Stellen

    Kosten und Gebühren Tarifstelle 8.5: Verwendung von Daten anderer Stellen zum Nachweis von Gebäuden nach § 7 Abs. 1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz im Liegenschaftskataster - 50 Prozent der Gebühr nach Tarifstelle 3 (Katastervermessung zur Aufnahme von Gebäuden (Gebäudeeinmessung) Tarifstelle 8.6: Verwendung von Daten anderer Stellen zum Nachweis der Nutzung eines Flurstückes nach § 7 Abs. 1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz im Liegenschaftskataster - 50 Prozent der Gebühr nach Tarifstelle 8.4 (Aufmessung der Nutzung eines Flurstückes auf Antrag) Besonderheiten Nach § 27 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt Katastervermessungen oder Abmarkungen vornimmt oder vorgibt, hierzu berechtigt zu sein.  

  • Auszeichnung von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren

    In diesem Jahr wurden im Landkreis Zwickau durch das Landratsamt insgesamt 95 Mitglieder für 10 Jahre, 60 Mitglieder für 25 Jahre, 35 Mitglieder für 40 Jahre und 7 Mitglieder für 50 Jahre aktiver Dienst ausgezeichnet. Gemeinsam mit Landrat Michaelis, Beigeordnetem Müller und Kreisbrandmeister Löchel zollten auch die örtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindewehrleiter Dank und öffentliche Anerkennung für die vielen Stunden des unermüdlichen Einsatzes für das Gemeinwohl in den vergangenen Jahrzehnten.  

  • Anzeige/Registrierung von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV

    In der Verordnung werden Anforderungen zur Errichtung, zur Beschaffenheit und zum Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt geregelt. In der Verordnung sind Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeloxide, Staub, Kohlenmonoxid, organische Stoffe und andere Stoffe festgelegt.  

  • Änderung der Nutzung eines Flurstückes

    Kosten und Gebühren Tarifstelle 8.3: Übernahme der Änderung aufgrund einer schriftlichen Mitteilung eines Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks über die Nutzung nach § 6 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - 50 €, zuzüglich 15 € je betroffenes Flurstück. Anträge und Formulare Antrag auf Änderung der Nutzung eines Flurstückes Ansprechpartner Name: Antje Seehars Stellenbezeichnung: Katasterfortführung Telefon: 0375 4402-25810 E-Mail: vermessung@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kataster Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung Sachgebiet Kataster Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) 

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70    ❱ǀ

zum Seitenanfang springen