Voraussetzungen: Zuwendungsempfänger sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Mitglieder, sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, Selbsthilfegruppen (im Sinne der Definition der Förderrichtlinie Soziale Angebote Ziffer 2.6.2. ) die Aufgaben mit ihrem Hauptwirkungsfeld auf dem Territorium des Landkreises Zwickau oder Aufgaben in einem überregionalen Wirkungsfeld für Einwohner des Landkreises Zwickau wahrnehmen und gemeinnützige, im öffentlichen Interesse stehende Ziele verfolgen. Näheres (u. a. Bewilligungsvoraussetzungen, Verfahrensbestimmungen, förderfähige Angebote) ist in der seit 1. November 2022 geltenden "Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung von Angeboten im Rahmen des SGB XII und weiterer sozialer Angebote - Förderung der freien Wohlfahrtspflege - Förderrichtlinie soziale Angebote geregelt.