1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

249 Suchergebnisse für »习近平总书记在3月29日中央政治局会议上的重要讲话精神«

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250    ❱ǀ

  • 12. Sächsischer Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

    Wenn ihr zeigen wollt, was eure Dorfgemeinschaft schon alles bewegt hat, um euer Dorf durch eigene Ideen und Projekte zukunftsfähig zu gestalten, dann macht mit und nehmt am diesjährigen Kreiswettbewerb teil! Teilnahmeberechtigt sind sächsische Dörfer mit bis zu 3 000 Einwohnern pro Teilnehmer, die räumlich geschlossen sind und überwiegend dörflichen Charakter haben. Es können mehrere Dörfer aus einer Gemeinde zusammen oder getrennt voneinander antreten.  

  • SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ)

    Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz) Hinweise zum Status "Großkunde" Für Halterinnen bzw. Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen können die nachstehend aufgeführten Vereinfachungen gewährt werden. folgende Daten können hinterlegt werden Bankverbindung (SEPA-Mandat) Daten des Vertreters Daten des EmpfangsbevollmächtigtenVoraussetzungen für die Anerkennung des Status „Großkunde" sind: das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Frankfurt/O. die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren die steuerliche Zuverlässigkeit Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt das Hauptzollamt eine „ Großkundenbescheinigung" aus.  

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    (nur bejahendenfalls ist die Ausländerbehörde Zwickau zuständig, da hierfür maßgeblich der Einsatzort ist) ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3) Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile Anträge und Formulare Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Mustervollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für d.  

  • Fristen für Grundstücksbesitzer mit dezentraler Abwasserentsorgung

    Die Grundlage dafür sind die bereits benannten „Ermessensleitenden Hinweise", die dafür einen Handlungsrahmen von 3 bis maximal 5 Jahren eröffnen, innerhalb dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages werden auch Regelungen zum Umgang mit den vorhandenen Kleinkläranlagen im Geltungsbereich des Vertrages (Übergangsregelungen) getroffen. 

  • Tiere und Urlaubsreisen

    Keine Reise ohne Heimtierpass - Soll das Haustier, in der Regel der Hund, mit auf die Urlaubsreise gehen, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland zu informieren. Seit dem 3. Juli 2004 ist für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierpass mitzuführen und das Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt.  

  • 25. Radlerfrühling im Muldental

    Wir freuen uns darauf, viele Gäste begrüßen zu dürfen", sagt Marika Fischer, Geschäftsführerin des Tourismusregion Zwickau e. V., der in diesem Jahr zum 3. Mal die Vermarktung übernommen hat. Veranstalter und lokale Akteure laden alle ein, die Freude am Radfahren haben und die Schönheit des Muldentals auf zwei Rädern entdecken möchten.  

  • Meldestelle für Whistleblower

    Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Dieses Gesetz gilt für die Meldung (§ 3 Absatz 4 HinSchG) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5 HinSchG) von Informationen über: Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft: zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen, mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit, mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit, mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff, mit Vorgaben zum Umweltschutz, mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen, zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung, zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse, zum Schutz personenbezogener (Datenschutz-Grundverordnung), zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes, zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs, zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des § 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt, o Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft, Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften, Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.  

  • Klimaschutz

    Ein Thema der Zusammenkunft war die Übergabe von Zuweisungsbescheiden im Rahmen des Kommunalen Energie- und Klimabudgets (KomEKG). mehr erfahren 29. April 2024 - Zwickau Energietage im Landkreis Zwickau Am 25. April 2024 lud der Landkreis Zwickau im Rahmen der Sächsischen Energietage in das Berufliche Schulzentrum für Technik "August Horch" in Zwickau ein. mehr erfahren 14.  

  • Bildung

    März 2024 Landeswettbewerb "Jugend musiziert" Die 13-jährigen Zwillinge Arne und Norbert Engel erspielten sich beim Landeswettbewerb "Jugend musiziert" am 8. März 2024 in Dresden einen dritten Platz. mehr erfahren 29. Januar 2024 Berufsbegleitender Masterstudiengang Public Governance An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum sind zum 26. August 2024 25 Studienplätze im berufsbegleitenden Masterstudiengang Public Governance zu besetzen. mehr erfahren 14.  

  • Flächennaturdenkmale

    Micheln" Das Flächennaturdenkmal liegt westlich von Mülsen St. Micheln und besteht aus 3 Teilflächen, diese werden von Ackerflächen und Intensivgrünland begrenzt. Die drei Kerbtälchen sind vollständig mit Wald bestockt und zeichnen sich durch einen hohen Besatz an Frühjahrsblühern aus. mehr erfahren - Naturschutz Gemeinde Mülsen: FND "Erlenbruch im Burgwald in St.  

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250    ❱ǀ

zum Seitenanfang springen