Vorlesen Allgemeine Informationen Hinweise: wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen enthält Verwarnungsgeld zwischen 5,00 Euro bis 55,00 Euro dient dazu, Verfahren schnell und unbürokratisch abzuschließen Rechtsanspruch auf eine Verwarnung besteht nicht - bei hohem Verwaltungsaufwand wird die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten Voraussetzungen: Verwarnung wird nur wirksam wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt Ablauf Verwarnungsgeld kann überwiesen werden Zahlungsempfänger: Landratsamt Zwickau IBAN: DE50 8705 0000 3627 0000 47 Verwendungszweck: Aktenzeichen (steht oben rechts auf Verwarnung) Barzahlung beim Bürgerservice Kosten und Gebühren keine, wenn Verwarnung wirksam wird Verwarnung wird nur wirksam wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt unwirksame Verwarnung, siehe Bußgeldbescheid Ansprechpartner Telefon: 0375 4402-24130 Fax: 0375 4402-24109 E-Mail: bussgeld@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Bußgeld Stauffenbergstraße 2 08066 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Ordnungsamt Sachgebiet Bußgeld Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz