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367 Suchergebnisse für »2026年3月23日金风科技30.23元3000股操作建议«

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  • Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

    Termine nach Absprache Aufgaben der Ausländerbeauftragten Die Ausländerbeauftragte hat die Aufgabe, das im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Benachteiligungsverbot von Ausländerinnen und Ausländern zu überwachen. Ziel ist die Vermeidung von Fremdenfeindlichkeit durch die Förderung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen deutschen und ausländischen Menschen im Landkreis Zwickau.  

  • Optimierter Stadtbusverkehr startet in Wilkau-Haßlau

    06. Februar 2026 Wilkau-Haßlau Ab 9. Februar 2026 startet in Wilkau-Haßlau ein optimierter Stadtbusverkehr. Die TaktBus-Linie 137 fährt dann mit modernen, batterieelektrisch betriebenen Bussen (BEV) der Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW).  

  • Notfallmappe

    26. Februar 2026 Landkreis Zwickau Gut vorbereitet für alle Fälle - Mit Hilfe der Notfallmappe haben Sie und Ihre Angehörigen einen klaren Überblick über die wichtigsten persönlichen Unterlagen.  

  • ONLINE Zulassung und Abmeldung

    Im Landkreis Zwickau steht die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen in der iKfz-Ausbaustufe 3 zur Verfügung. Fast alle Zulassungsvorgänge können Sie damit bequem und sicher von zu Hause aus bearbeiten. Wie zum Beispiel: Neuzulassung Wiederzulassung Umschreibung Adressänderung (innerhalb des Landkreises Zwickau) Außerbetriebsetzung Weitere Informationen finden Sie hier. 

  • Kahlhieb im Wald

    Kosten und Gebühren ab 50,00 € abhängig von der Flächengröße Rechtsgrundlagen § 19 Abs. 3 SächsWaldG 

  • Meldung Masernschutzgesetz

    Nachweispflicht über einen Masernschutz Einrichtung Adressierte Personengruppen Nachweis über Medizinische Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in diesen medizinischen Einrichtungen tätig sind zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Schulen) Kinder, die in einer Gemeinschaftseinichtung oder in der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege betreut werden Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen oder in der Kindertagespflege tätig sind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Impfung ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 4 IfSG und Heime gemäß § 33 Nr. 4 IfSG Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge bereits vier Wochen untergebracht oder die dort tätig sind Kinder, die in Heimen bereits vier Wochen betreut werden ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Impfung ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden!  

  • Gemeinde St. Egidien: FND "Zwergstrauchheide und Serpentinitsteinbrüche Kuhschnappel"

    Naturschutz Der Schutzzweck des Flächennaturdenkmales ist: 1. die Sicherung, Erhaltung und Entwicklung des im Landkreis seltenen Biotoptyps Zwergstrauchheide und der noch offenen ehemaligen Serpentinitsteinbrüche sowie der Mischwaldstrukturen. 2. die Sicherung und Erhaltung der in der Region seltenen Pflanzengesellschaften mit den Standorten von gefährdeten Pflanzenarten, insbesondere der Serpentin-Felsspaltengesellschaft sowie der Gesellschaften der Trockenstandorte, 3. die Sicherung und Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von gefährdeten Tierarten, 4. die Erhaltung der naturgeschichtlich interessanten Gesteinsaufschlüsse (Bronzitserpentinit), 5. die Erhaltung der aufgrund ihrer besonderen Art (mehrere kleine Brüche mit hohlwegartigen Zugängen) bedeutsamen Serpentinitsteinbrüche.  

  • Waldbrandgefährdung

    Waldbrandgefahr aktuelle Waldbrandgefahr in Sachsen weitere Informationen zur Waldbrandgefährdung Waldbrandgefahrenklassen Aufgrund regionaler Unterschiede in der Waldbrandgefährdung werden die sächsischen Wälder in folgende Waldbrandgefahrenklassen eingestuft: Waldbrandgefahrenklasse A Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse B Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse C Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenstufen Waldbrandgefahrenstufe 1 sehr geringe Gefahr 2 geringe Gefahr 3 mittlere Gefahr 4 hohe Gefahr 5 sehr hohe Gefahr 

  • Erteilung einer Abfallerzeugernummer

    Kosten und Gebühren Rechtgrundlage für die Erhebung der Verwaltungskosten ist § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 SächsVwKG, § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. der Anlage 1 lfd. Nr. 3 Tarifstelle 9.11 9.SächsKVZ und § 8 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4, §§ 14, 17 SächsVwKG Besonderheiten Von der Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 NachwV ausgenommen sind Abfallerzeuger, wenn bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährliche Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen (3 2 Abs. 2 Satz 1 NachwV).  

  • Familienbildung / -förderung

    Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.  

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