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520 Suchergebnisse für »永杉锂业2025年2月碳酸锂产量及库存数据«

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  • Abfallsatzungen 2024

    Trotz der Anhebung bleiben wir mit unseren Abfallgebühren in den Jahren 2024 bis 2027 von rechnerisch 62 Euro pro Jahr und Person weiterhin unter dem sachsenweiten Durchschnitt von 66 Euro aus dem Jahr 2021.“ Die Satzungen 2019 und 2024 können Sie unter Rechtsgrundlagen im Bereich "Abfall" einsehen und herunterladen. Weitere Informationen zu den Abfallgebühren und der Gebührenhöhe in 2024 und 2025 finden Sie unter den beigefügten Downloads sowie in den FAQs. Abfallgebühren 2024 pdf / 59,35 kb Abfallgebühren 2025 pdf / 34,15 kb Hintergrundinformationen und FAQ zu den Abfallgebühren Bildquelle: iStock@Romolo Tavani Warum wurden die Abfallgebühren neu kalkuliert?  

  • Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster gemäß § 4 Abs. 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)

    Sind die Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex, kann im Ausnahmefall eine Frist von 2 Monaten notwendig werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SächsUIG). Die Frist beginnt mit Eingang des Antrages im Landratsamt Zwickau zu laufen. Kosten und Gebühren § 13 Abs. 1 SächsUIG i.V.m. § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 5, § 6, § 9 Abs. 1, § 13, § 15 und § 18 des SächsVwKG i.V.m. lfd.  

  • Umstufung einer Verkehrsanlage

    S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, erlässt der Landkreis Zwickau die nachfolgende Allgemeinverfügung, mit der eine Verkehrsanlage in der Straßenbaulast der Gemeinde Mülsen zum beschränkt öffentlichen Platz umgestuft wird. 1. Allgemeinverfügung 1.1 Die Verkehrsanlage "August-Bebel-Straße (Ast 2)" in der Gemeinde Mülsen wird zwischen dem Anfangspunkt (Flurstück Nr. 1115/9/Ecke Sportplatz) und dem Endpunkt (August-Bebel-Straße) zum beschränkt öffentlichen Weg/Platz umgestuft. 1.2 Als neue Widmungsbeschränkung wird verfügt: Parkplatz 1.3 Der Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Mülsen. 2.  

  • Bund unterstützt Katastrophenschutz mit neuem Fahrzeug

    Nach erfolgreicher Einweisung und anschließender Überführung wurde das Fahrzeug nun zur weiteren Nutzung durch die Gemeinde Neukirchen und den 2. Katastrophenschutz Löschzug Wasserversorgung Zwickau durch den Landrat Carsten Michaelis symbolisch an die Bürgermeisterin Ines Liebald übergeben. Kreisbrandmeister Alexander Löchel hofft, damit die Einheit komplett wird, noch auf einen Schlauchwagen, ebenfalls vom Bund finanziert.  

  • Verkehrsknoten in der Wolfsschlucht wird ausgebaut

    Im ersten Bauabschnitt sind keine Sperrungen für den Verkehr bis zu den Sommerferien 2023 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. 

  • Sockelgebühr für die Abfallentsorgung

    Vorlesen Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Abfallbehälter, Mülltonne, Abfalltonne, Abfallbescheid, Abfallgebührenbescheid, Grundgebühr, Personenzahl, Personenanzahl, Einwohner, Einwohnergleichwert, Gewerbebeschäftigte Allgemeine Informationen Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 28,44 Euro je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten) beziehungsweise angeschlossenem, mit Abfalltonnen ausgestattetem Grundstück gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Abfallwirtschaftssatzung 2024 für ein Kalenderjahr als Jahresgrundbetrag. Darin sind neben den Kosten der in der Grafik unter weitere Informationen benannten Leistungen auch die Kosten der Erfüllung folgender Aufgaben enthalten: die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfalllbewirtschaftung mit Abfallvermeidung; die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen; die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien sowie die Entsorgung illegal abgelagerter, herrenloser Abfälle.  

  • Meldestelle für Whistleblower

    Verstöße sind dabei Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen. Hierzu können auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen gehören, die dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.  

  • Stadt Limbach-Oberfrohna: FND "Großer Teich"

    Ab 1746 staute sich dann wieder Wasser am Hauptdamm und Fischzucht konnte betrieben werden. Schließlich wurde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Freibad eröffnet. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung und der Badebetrieb haben auch heute noch Bestand. Beide Nutzungsarten sind nunmehr aber an gewisse Auflagen gebunden.  

  • Stadt Crimmitschau: ND "Luther-Eiche auf dem Lutherplatz" in Leitelshain

    Aus kulturellen Gründen wurde 2004 auch die "Luther-Eiche", die nur 2 m neben den Trafohaus steht, als Naturdenkmal ausgewiesen. Wie in fast jeder Gemeinde, so auch in Crimmitschau, pflanzte man zur Ehrung Martin Luthers 1883 anlässlich seines 400.  

  • Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Zwickau und des Landkreises Zwickau

    10. Januar 2025 Mülsen Mehrere Waffen und größere Mengen Betäubungsmittel in Mülsen sichergestellt Bedienstete des Landkreises Zwickau und der Polizei Sachsen waren am Mittwoch in der Gemeinde Mülsen gemeinsam im Einsatz.  

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