Dieser hat hier im Kirchberger Granitgebiet die westliche Grenze. Die Unterschutzstellung erfolgt zum besonderen Schutz a) der in den unteren Lagen des Berg- und Hügellandes verbreiteten Erlenbruchwälder an einem Grenzstandort mit bereits montan geprägtem Mikroklima für modellhafte vegetationskundliche Untersuchungen oder Monitoringprojekte und b) des gebietsheimischen Genpools von Schwarzerle und Moorbirke für die regionale natürliche Verjüngung aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen; zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen, insbesondere zum Schutz und zur Erhaltung a) der landesweit stark gefährdeten Erlenbruchwälder nährstoffärmerer Standorte, b) der Vorkommen des landesweit stark gefährdeten Gewöhnlichen Schlammlings (Limosella aquatica), c) der Vorkommen des gefährdeten Springfrosches (Rana dalmatina) und d) des regionalen Verbreitungsrandes der potenziell gefährdeten Gebirgsart Bergfarn (Oreopteris limbosperma); 3. zum besonderen Schutz a) des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts im Frühjahr als Kontrast zur stark verarmten Krautschicht angrenzender Nadelholzforste, b) des natürlicherweise hoch anstehenden Grundwasserstandes als wertbestimmende Standorteigenschaft, c) des naturnahen Laubmischwaldes an dem von artenarmen Nadelgehölzforsten dominierten Crinitzberghang und d) des eng verzahnten Feuchtgebietskomplexes aus Quellbereichen, Fließgewässerabschnitten und einzelnen Kleingewässern wegen deren Seltenheit, Eigenart und Schönheit.