1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

347 Suchergebnisse für »2026年3月27日Lumentum补仓建议«

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250 I 251-260 I 261-270 I 271-280 I 281-290 I 291-300 I 301-310 I 311-320 I 321-330 I 331-340 I 341-350    ❱ǀ

  • FREUNDE-Basisseminar – Lebenskompetenzförderung in Kitas!

    September 2025 von jeweils 09:00 bis 15:30 Uhr im Landratsamt Zwickau, Haus A, Beratungsraum 3, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Das Seminar wird kostenfrei angeboten. Ansprechpartnerinnen für weitere Fragen: Rebecca Ney, Katja Gräfe Telefon: 0375 4402-23123, 0375 4402-23121 E-Mail: gesundheitsfoerderung@landkreis-zwickau.de Weitere Informationen unter www.suchtpraevention-sachsen.de/projekte/lebenskompetenzfoerderung/freunde 

  • Umgang mit Flüchtlingskindern

    Kinder und Jugendliche in Begleitung Ihrer Eltern Registrierung in den jeweiligen Städten/Gemeinden des Landkreises Zwickau 3. Kinder und Jugendliche in Begleitung Verwandter/Bekannter (nicht Eltern/Sorgeberechtigte) Während der Dienstzeiten des Jugendamtes des Landkreises Zwickau: Anruf im Sekretariat des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes: 0375 4402-23211 Außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes des Landkreises Zwickau: Anruf bei der Rettungsleitstelle Zwickau unter 0375 19222 Durch die Rettungsleitstelle wird die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialdienstes verständigt, diese nimmt die jungen Menschen in Obhut, gegebenenfalls bei den Begleitpersonen.  

  • Wappen des Landkreises

    September 2009 entschied sich der Kreistag für das Wappen und die Flagge des Landkreises Zwickau. Die Wappensatzung wurde am 3. März 2010 vom Kreistag beschlossen und trat am 18. März 2010 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wappenbeschreibung (Blasionierung) Das Wappen des Landkreises wird in einem Halbrundschild geführt.  

  • Stadt Zwickau: FND "Weihergebiet Maxhütte" in Marienthal

    Naturschutz Schutzzweck ist es: 1. das Weihergebiet im Bereich der Siedlung Maxhütte wegen seiner Eigenart und Schönheit für Möglichkeiten der Naturerfahrung im innerstädtischen Bereich dauerhaft zu sichern; 2. die langfristige Sicherung des "Weihergebietes Maxhütte als ein für das Stadtgebiet von Zwickau seltenes aber bedeutsames, naturnahes Feuchtgebiet mit vielfältigen Kleingewässerstrukturen und dem funktional zugehörigen Feuchtgrünland vorzunehmen; 3. das "Weihergebiet Maxhütte aus landeskundlichen Gründen als stadthistorisch bedeutsamen Standort in seiner jetzigen Ausprägung zu erhalten. Schutzzweck ist insbesondere: 1. der Erhalt des vielfältig strukturierten, naturnahen Klein- und Kleinstgewässerreichtums und seiner Biozönose als seltener Standortfaktor städtisch geprägter Räume; 2. die Sicherung des Gebietes als Trittsteinbiotop eines in den Stadtteilen Brand und Marienthal gelegenen Verbunds stehender Kleingewässer und ihrer Uferbereiche; 3. die Sicherung eines Gebietes mit oberflächennahem Grundwasserstand inmitten eines stark versiegelten, gewerblich geprägten Umfeldes als Grundlage für die Seltenheit und Eigenart des innerstädtischen Feuchtgebietes.  

  • Ausbildungs- und Studienangebote

    Ansprechpartnerin Ausbildung und Studium Frau Susann Müller Vorstellung der Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten × Previous Next Verwaltungsfachangestellte/r Die Ausbildungszeit zum/zur Verwaltungsfachangestellten beträgt in der Regel 3 Jahre. Ausbildungsstart ist der 1. September. Während der Ausbildung lernen unsere Auszubildenden viele abwechslungsreiche Gebiete der öffentlichen Verwaltung kennen. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Beruflichen Schulzentrum (BSZ) für Wirtschaft und Gesundheit Zwickau und der praktische Teil in der Landkreisverwaltung, im Sozialamt, im Umweltamt, im Jugendamt und vielen weiteren Ämtern.  

  • Fünf mobile Netzersatzanlagen (mNEA) an Kommunen übergeben

    06. Dezember 2024 Am 3. Dezember 2024 übergab Landrat Carsten Michaelis gemeinsam mit Kreisbrandmeister Alexander Löchel fünf mobile Netzersatzanlagen (mNEA) an Kommunen im Landkreis Zwickau. Eine mobile Netzersatzanlage (mNEA) ist ein flexibles und transportables System, das zur Bereitstellung von elektrischer Energie in Situationen eingesetzt wird, in denen die reguläre Stromversorgung ausfällt oder nicht verfügbar ist.  

  • Landeswettbewerb "Jugend musiziert"

    Weingardt von der Hochschule für Musik in Dresden gleich 180 anstrengende Minuten in Folge mit den beiden Schülern am Programm: Johannes Brahms - Ungarischer Tanz Nr. 3 Erwin Schulhoff – Ironie op. 34 Nr. 1 Aram Chatchaturjan – Walzer aus „Maskerade“. Die Kosten dafür übernahm dankenswerter Weise der Förderverein der Kreismusikschule. Bei einem vom Netzwerk Musikalische Nachwuchsförderung angebotenen kostenfreien Meisterkurs arbeitete auch Herr Oriol Plans-Casal von der Hochschule für Musik und Theater Leipzig 45 Minuten mit Arne und Norbert an zwei der Wettbewerbsstücke.  

  • Außerkrafttreten der Pflanzenabfallverordnung

    Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) beschlossen. Die Pflanzenabfallverordnung ist nach Artikel 3 Nr. 2 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum 22.03.2019 aufgehoben. Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig.  

  • Gemeinde Mülsen: FND "Drei Kerbtälchen Mülsen St. Micheln"

    Naturschutz Das Flächennaturdenkmal liegt westlich von Mülsen St. Micheln und besteht aus 3 Teilflächen, diese werden von Ackerflächen und Intensivgrünland begrenzt. Die drei Kerbtälchen sind vollständig mit Wald bestockt und zeichnen sich durch einen hohen Besatz an Frühjahrsblühern aus.  

  • Kreisbrandmeister

    Dezember 2020 gibt es im Landkreis Zwickau 33 Städte und Gemeinden mit 113 Ortsfeuerwehren und 3 500 aktiven Mitgliedern. Zuständig für den örtlichen Brandschutz sind nach § 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Pflichtaufgabe in kommunaler Selbstverwaltung.  

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250 I 251-260 I 261-270 I 271-280 I 281-290 I 291-300 I 301-310 I 311-320 I 321-330 I 331-340 I 341-350    ❱ǀ

zum Seitenanfang springen