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549 Suchergebnisse für »2026年1月9日300087股票走势分析«

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  • Bildungsticket

    Wird das BiTi bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben, kann der Zuschuss ab dem 1. August 2022 über das Antragsformular auf dem Internetportal des Landkreises Zwickau beantragt werden. Hier sind auch weitere Informationen, die Gewährungsvoraussetzungen für die Bezuschussung durch den Landkreises Zwickau zur Eigenanteilsbegrenzung sowie die „Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für Schüler/Schülerinnen und Förderschüler/Förderschülerinnen der Klassen 1 bis 4 für deren Beförderung zur Grund- oder Förderschule“ zu finden.  

  • Organisation von Lichterfahrten in der Weihnachtszeit

    Anträge und Formulare Lichterfahrten in Sachsen Antrag Veranstaltung (Anlage 1) Lichterfahrten in Sachsen Veranstaltererklärung (Anlage 2) Lichterfahrten in Sachsen Bestätigung Versicherungsgesellschaft (Anlage 3) Lichterfahrten in Sachsen Antrag zusätzliche Lichttechnik (Anlage 4) Lichterfahrten in Sachsen Teilnehmerliste (Anlage 5) Rechtsgrundlagen § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 49a Abs. 1 Satz 1 und § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Weitere Informationen Lichterfahrten in Sachsen Merkblatt 

  • Start weiterer Feuerwehrkräfte in die Sächsische Schweiz

    Neben einem verstärkten Löschzug der Feuerwehr Zwickau mit 30 Kameradinnen und Kameraden unterstützt auch der 1. Katastrophenschutzzug Retten Zwickau, ergänzt durch ein Löschfahrzeug des 1. Katastrophenschutzzuges Wasserversorgung Zwickau, ebenfalls mit 30 Einsatzkräften, mit jeweils einem Führungsfahrzeug, 3 Löschfahrzeugen und einem Mannschaftstransportwagen die Kräfte im Schadensgebiet. 

  • Meldestelle für Whistleblower

    September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1), Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Dieses Gesetz gilt außerdem für die Meldung und Offenlegung von Informationen über Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.  

  • Änderung der Personenzahl bei wohnlich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)

    Erforderliche Unterlagen Unterschrift ist unbedingt erforderlich schriftliche Beantragung per Formular (siehe Anträge und Formulare) oder formlos per E-Mail oder Fax Besonderheiten Bleibt die Personenzahl trotz Aus- und Einzug gleich (beispielsweise ziehen zum 31. Januar zwei Personen aus und zum 1. Februar zwei Personen wieder ein), ist keine Mitteilung erforderlich. Auch mit Neugeborenen oder in Sterbefällen verändert sich die Personenanzahl auf dem Grundstück. Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.  

  • Anmeldung eines Gewerbes an die oder Abmeldung eines Gewerbes von der Abfallentsorgung

    In Restaurants und Cafés erfolgt die Umrechnung 1:1. Schulen werden mit einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte plus je 20 Schülerinnen und Schüler veranschlagt. Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.  

  • Finanzverwaltung und Kreiskasse (Amt)

    Vorlesen Finanzen, Haushaltsplan Allgemeine Informationen Zugehörige Sachgebiete: Haushaltswirtschaft und operatives Controlling Kreiskasse und Vollstreckung Geschäfts-, Anlagenbuchhaltung und SchuldenverwaltungAufgaben: Aufstellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes einschließlich mittelfristiger Finanz- und Investitionsplanung gemäß gesetzlichen Vorschriften Überwachung der Haushaltsdurchführung sowie unterjährige Analyse zur voraussichtlichen Erfüllung/Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen (Quartalsberichte) Festlegung und Durchführung von Budgetregelungen Erstellung von Umsatz- und Körperschaftssteuererklärungen Aufstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Rechenschaftsbericht, Anlagen Anlagenbuchhaltung einschließlich der Organisation von Inventuren Aktivierung von Vermögensgegenständen und Bildung von Sonderposten auf der Basis des Investitionsprogramms Berechnung der Abschreibungen und Erstellung des Anlagenspiegels Erfassung, Bewertung und Verwaltung des Vermögens und der Schulden Zentrale Geschäftsbuchhaltung Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4 SächsKomKBV0 und das Führen des Haupt- und Zeitbuches Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung gemäß § 1 Abs. 3 SächsKomKBV0 Bewertung von Forderungen für die Vermögensrechnung Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen Anmeldung von Forderungen im lnsolvenzverfahren Ausstellen der Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach Annahmeentscheidung des entsprechenden Gremiums kassenmäßige Abwicklung von Stiftungs- und Sondervermögen Investitions-, Fördermittel- und Finanzcontrolling Gebührenkalkulation für kostenrechnende Einrichtungen Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung betriebswirtschaftliche Analysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen von Haushaltsprozessen Aufstellung und Umsetzung von Haushaltsstrukturkonzepten Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren Elektronische Rechnung Geschäfts-, Anlagenbuchhaltung und Schuldenverwaltung Haushaltswirtschaft und operatives Controlling Kreiskasse und Vollstreckung Mahnwesen Vollstreckung Ansprechpartner Name: Dirk Mehlhorn Stellenbezeichnung: Amtsleiter Kontakt Telefon: 0375 4402-21200 Fax: 0375 4402-21109 E-Mail: Finanzverwaltung Sprechzeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Anschrift Hausanschrift: Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse Königswalder Straße 18, Haus A Zimmer 129 08412 Werdau Postanschrift: Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse Postfach 10 01 76 08067 Zwickau 

  • Waldbrandgefährdung

    Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in Sachsen, zur Einstufung der Wälder in Waldbrandgefahrenklassen, zu den Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5, zur Überwachung der Waldgebiete und zu Verhaltensregeln im Wald. Waldbrandgefahr aktuelle Waldbrandgefahr in Sachsen weitere Informationen zur Waldbrandgefährdung Waldbrandgefahrenklassen Aufgrund regionaler Unterschiede in der Waldbrandgefährdung werden die sächsischen Wälder in folgende Waldbrandgefahrenklassen eingestuft: Waldbrandgefahrenklasse A Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse B Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse C Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenstufen Waldbrandgefahrenstufe 1 sehr geringe Gefahr 2 geringe Gefahr 3 mittlere Gefahr 4 hohe Gefahr 5 sehr hohe Gefahr 

  • Schwerbehinderten- und Betreuungsrecht

    Wertmarken, welche bereits ausgegeben wurden, bleiben für den vollen Gültigkeitszeitraum gültig. Nacherhebungen erfolgen nicht. Für den Übergang wurden bei bereits vor dem 1. Januar 2016 mit den bisherigen Beträgen verschickten Zahlungsaufforderungen Einzahlungen in dieser Höhe akzeptiert. Ansonsten werden Wertmarken nur noch bei Zahlung der neuen Beträge ausgegeben. 

  • Wasserbau

    Vorlesen Wasser,Wasserbau,Gewässerquerung,Uferbereich,Ufermauer Allgemeine Informationen Gemäß § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bedarf die Errichtung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern sowie im Uferbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung.  

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