1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

366 Suchergebnisse für »2026年3月22日培育钻石概念股交易数据/主力资金流向/机构持仓变化«

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250 I 251-260 I 261-270 I 271-280 I 281-290 I 291-300 I 301-310 I 311-320 I 321-330 I 331-340 I 341-350 I 351-360 I 361-370    ❱ǀ

  • Überwachung Schulanmeldepflicht

    Die Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Erfüllung der Anmeldepflicht und treffen die erforderlichen Maßnahmen sofern die Schulanmeldepflichten betreffend schulpflichtiger Einwohner nicht erfüllt werden (§ 31 Abs. 3 SchulG). Verletzung der Schulanmeldepflicht Verletzung der Anmeldepflicht stellt Ordnungswidrigkeit dar (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 SchulG), welche mit Geldbuße bis zu 1.250,00 EUR geahndet werden kann.  

  • Finanzverwaltung und Kreiskasse (Amt)

    Vorlesen Finanzen, Haushaltsplan Allgemeine Informationen Zugehörige Sachgebiete: Haushaltswirtschaft und operatives Controlling Kreiskasse und Vollstreckung Geschäfts-, Anlagenbuchhaltung und SchuldenverwaltungAufgaben: Aufstellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes einschließlich mittelfristiger Finanz- und Investitionsplanung gemäß gesetzlichen Vorschriften Überwachung der Haushaltsdurchführung sowie unterjährige Analyse zur voraussichtlichen Erfüllung/Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen (Quartalsberichte) Festlegung und Durchführung von Budgetregelungen Erstellung von Umsatz- und Körperschaftssteuererklärungen Aufstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Rechenschaftsbericht, Anlagen Anlagenbuchhaltung einschließlich der Organisation von Inventuren Aktivierung von Vermögensgegenständen und Bildung von Sonderposten auf der Basis des Investitionsprogramms Berechnung der Abschreibungen und Erstellung des Anlagenspiegels Erfassung, Bewertung und Verwaltung des Vermögens und der Schulden Zentrale Geschäftsbuchhaltung Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4 SächsKomKBV0 und das Führen des Haupt- und Zeitbuches Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung gemäß § 1 Abs. 3 SächsKomKBV0 Bewertung von Forderungen für die Vermögensrechnung Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen Anmeldung von Forderungen im lnsolvenzverfahren Ausstellen der Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach Annahmeentscheidung des entsprechenden Gremiums kassenmäßige Abwicklung von Stiftungs- und Sondervermögen Investitions-, Fördermittel- und Finanzcontrolling Gebührenkalkulation für kostenrechnende Einrichtungen Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung betriebswirtschaftliche Analysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen von Haushaltsprozessen Aufstellung und Umsetzung von Haushaltsstrukturkonzepten Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren Elektronische Rechnung Geschäfts-, Anlagenbuchhaltung und Schuldenverwaltung Haushaltswirtschaft und operatives Controlling Kreiskasse und Vollstreckung Mahnwesen Vollstreckung Ansprechpartner Name: Dirk Mehlhorn Stellenbezeichnung: Amtsleiter Kontakt Telefon: 0375 4402-21200 Fax: 0375 4402-21109 E-Mail: Finanzverwaltung Sprechzeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Anschrift Hausanschrift: Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse Königswalder Straße 18, Haus A Zimmer 129 08412 Werdau Postanschrift: Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse Postfach 10 01 76 08067 Zwickau 

  • Gemeinde Crinitzberg: FND "Erlenbruch am Bummerloch in Bärenwalde"

    Die Unterschutzstellung erfolgt zum besonderen Schutz a) der in den unteren Lagen des Berg- und Hügellandes verbreiteten Erlenbruchwälder an einem Grenzstandort mit bereits montan geprägtem Mikroklima für modellhafte vegetationskundliche Untersuchungen oder Monitoringprojekte und b) des gebietsheimischen Genpools von Schwarzerle und Moorbirke für die regionale natürliche Verjüngung aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen; zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen, insbesondere zum Schutz und zur Erhaltung a) der landesweit stark gefährdeten Erlenbruchwälder nährstoffärmerer Standorte, b) der Vorkommen des landesweit stark gefährdeten Gewöhnlichen Schlammlings (Limosella aquatica), c) der Vorkommen des gefährdeten Springfrosches (Rana dalmatina) und d) des regionalen Verbreitungsrandes der potenziell gefährdeten Gebirgsart Bergfarn (Oreopteris limbosperma); 3. zum besonderen Schutz a) des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts im Frühjahr als Kontrast zur stark verarmten Krautschicht angrenzender Nadelholzforste, b) des natürlicherweise hoch anstehenden Grundwasserstandes als wertbestimmende Standorteigenschaft, c) des naturnahen Laubmischwaldes an dem von artenarmen Nadelgehölzforsten dominierten Crinitzberghang und d) des eng verzahnten Feuchtgebietskomplexes aus Quellbereichen, Fließgewässerabschnitten und einzelnen Kleingewässern wegen deren Seltenheit, Eigenart und Schönheit.  

  • Landrat informiert sich zu aktuellen Herausforderungen

    Bedeutung des Handwerks im Landkreis Zwickau Im Landkreis Zwickau sind insgesamt 4 611 Handwerksbetriebe registriert, darunter 3 346 zulassungspflichtige Betriebe, 822 zulassungsfreie Betriebe und 443 handwerksähnliche Betriebe. Zu den führenden Branchen zählen Friseure, Kraftfahrzeugtechniker und Elektroniker.  

  • Seelisches Wohlbefinden durch die Zusammenarbeit mit Eltern fördern

    Horte und Grundschulen sind ebenfalls herzlich willkommen. Termine: 26. und 27. März 2025 2., 3., 9. und 10. April 2025 Die Fortbildungen finden jeweils ganztägig von 9 bis 16 Uhr statt. Ort: Landratsamt Zwickau Königswalder Straße 18 08412 Werdau Kontakt: Landkreis Zwickau Jugendamt Sachbereich Gesundheitsförderung Königswalder Straße 18 08412 Werdau Ansprechpartnerinnen: Katja Gräfe, Rebecca Ney Telefon: 0375 4402-23121/-23123 E-Mail: Katja.Graefe@landkreis-zwickau.de, Rebecca.Ney@landkreis-zwickau.de Anmeldung unter: https://www.schatzsuche-kita.de/bundeslaender/sachsen/log-in/anmeldung 

  • Umstufung einer Verkehrsanlage

    Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Landkreises Zwickau (https://www.landkreis-zwickau.de/). 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Zwickau zu erheben.  

  • Änderung der Beschäftigtenzahl bei gewerblich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)

    Anträge und Formulare Mitteilungsformular für gewerbliche Erzeuger von überlassungspflichtigen Abfällen Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Kontakt Abfallwirtschaft Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau Telefon: 0375 4402-26600 Fax: 0375 4402-26119 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Amt für Abfallwirtschaft Stauffenbergstraße 2 08066 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung und Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung Abfallwirtschaftssatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) Abfallwirtschaftssatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) 

  • SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ)

    Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz) Hinweise zum Status "Großkunde" Für Halterinnen bzw. Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen können die nachstehend aufgeführten Vereinfachungen gewährt werden. folgende Daten können hinterlegt werden Bankverbindung (SEPA-Mandat) Daten des Vertreters Daten des EmpfangsbevollmächtigtenVoraussetzungen für die Anerkennung des Status „Großkunde" sind: das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Frankfurt/O. die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren die steuerliche Zuverlässigkeit Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt das Hauptzollamt eine „ Großkundenbescheinigung" aus.  

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    (nur bejahendenfalls ist die Ausländerbehörde Zwickau zuständig, da hierfür maßgeblich der Einsatzort ist) ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3) Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile Anträge und Formulare Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Mustervollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für d.  

  • Fristen für Grundstücksbesitzer mit dezentraler Abwasserentsorgung

    Die Grundlage dafür sind die bereits benannten „Ermessensleitenden Hinweise", die dafür einen Handlungsrahmen von 3 bis maximal 5 Jahren eröffnen, innerhalb dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages werden auch Regelungen zum Umgang mit den vorhandenen Kleinkläranlagen im Geltungsbereich des Vertrages (Übergangsregelungen) getroffen. 

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40 I 41-50 I 51-60 I 61-70 I 71-80 I 81-90 I 91-100 I 101-110 I 111-120 I 121-130 I 131-140 I 141-150 I 151-160 I 161-170 I 171-180 I 181-190 I 191-200 I 201-210 I 211-220 I 221-230 I 231-240 I 241-250 I 251-260 I 261-270 I 271-280 I 281-290 I 291-300 I 301-310 I 311-320 I 321-330 I 331-340 I 341-350 I 351-360 I 361-370    ❱ǀ

zum Seitenanfang springen