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366 Suchergebnisse für »东方精工2026年3月24日股价异动«

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  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    (nur bejahendenfalls ist die Ausländerbehörde Zwickau zuständig, da hierfür maßgeblich der Einsatzort ist) ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3) Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile Anträge und Formulare Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Mustervollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für d.  

  • Fristen für Grundstücksbesitzer mit dezentraler Abwasserentsorgung

    Die Grundlage dafür sind die bereits benannten „Ermessensleitenden Hinweise", die dafür einen Handlungsrahmen von 3 bis maximal 5 Jahren eröffnen, innerhalb dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages werden auch Regelungen zum Umgang mit den vorhandenen Kleinkläranlagen im Geltungsbereich des Vertrages (Übergangsregelungen) getroffen. 

  • Meldestelle für Whistleblower

    Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Dieses Gesetz gilt für die Meldung (§ 3 Absatz 4 HinSchG) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5 HinSchG) von Informationen über: Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft: zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen, mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit, mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit, mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff, mit Vorgaben zum Umweltschutz, mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen, zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung, zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse, zum Schutz personenbezogener (Datenschutz-Grundverordnung), zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes, zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs, zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des § 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt, o Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft, Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften, Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.  

  • Mähroboter: Gefahren für Igel, Bienen und Co.

    28. Januar 2026 Landkreis Zwickau Helfen auch Sie mit, unsere heimischen Tiere zu schützen! Bild: Thomas Harbig (Vogtland) Rasenmähroboter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, erleichtern sie doch vielen Gartenbesitzern die vermeintlich aufwändige Pflege von Grünflächen.  

  • Wildenfels erhält neue Rettungswache

    In diesem Jahr beginnen die Bauarbeiten für neue Rettungswachen in Werdau und Kirchberg, ab 2026 sollen zwei weitere Rettungswachen in Zwickau errichtet werden. Die neue Rettungswache in Wildenfels ist somit nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Rettungsdienstes, sondern auch ein Symbol für die fortschreitende Entwicklung und Modernisierung der Notfallinfrastruktur in der Region. 

  • Flächennaturdenkmale

    Micheln" Das Flächennaturdenkmal liegt westlich von Mülsen St. Micheln und besteht aus 3 Teilflächen, diese werden von Ackerflächen und Intensivgrünland begrenzt. Die drei Kerbtälchen sind vollständig mit Wald bestockt und zeichnen sich durch einen hohen Besatz an Frühjahrsblühern aus. mehr erfahren - Naturschutz Gemeinde Mülsen: FND "Erlenbruch im Burgwald in St.  

  • Öffentlicher Personennahverkehr

    Aufgabenträger sind demnach für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seit 01.12.1998 der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) sowie für den Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte Der Landkreis Zwickau ist entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den straßen- gebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet.  

  • Förderung für Soziale Angebote

    . - Anlage Förderung Sozialer Angebote - Antrag allgemein Förderung Sozialer Angebote - Antrag nach Ziffer 2.6.1 (KISS) Förderung Sozialer Angebote - Verwendungsnachweis allgemein Förderung Sozialer Angebote - Verwendungsnachweis - KISS 2.6.1 Förderung Sozialer Angebote - Verwendungsnachweis Anlage 1 Förderung Sozialer Angebote - Verwendungsnachweis Anlage 2 Förderung Sozialer Angebote - Verwendungsnachweis Anlage 3 Verwendungsnachweis - Anlage Sachbericht allgemein Verwendungsnachweis - Anlage Sachbericht Selbsthilfegruppen Antrag - Anlage PK-Berechnung 38-Stundenwoche Antrag - Anlage PK-Berechnung 38,5-Stundenwoche Antrag - Anlage PK-Berechnung 39-Stundenwoche Antrag - Anlage PK-Berechnung 40-Stundenwoche Ansprechpartner Name: Petra Tedika-Rudat Stellenbezeichnung: Vertragswesen / soziale Dienste Telefon: 0375 4402-22122 E-Mail: SozA-Foerderung@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Rechtsgrundlagen Förderrichtlinie für Soziale Angebote 

  • Entsorgung von Altpapier

    Nicht in die Blauen Tonnen gehören: Fotos geleimte oder nassfest imprägnierte Papiere Geschenkpapier Hygienetücher Tapeten Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Kontakt Abfallwirtschaft Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau Telefon: 0375 4402-26600 Fax: 0375 4402-26119 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Amt für Abfallwirtschaft Stauffenbergstraße 2 08066 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit §§ 13 bis 16 und 19 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit §§ 5 bis 10 Abfallgebührensatzung Abfallwirtschaftssatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) Abfallwirtschaftssatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) Weitere Informationen Sortierhinweise (Deutsch) Sortierhinweise (Englisch/english) Sortierhinweise (Russisch/русский язык) Sortierhinweise (Französisch/français) Sortierhinweise (Ukrainisch/українська) Sortierhinweise (Arabisch/اللغة العربية) Sortierhinweise (Bulgarisch/български) Sortierhinweise (Slowakisch/slovenský) Sortierhinweise (Albanisch/shqip) Sortierhinweise (Serbisch/српски) 

  • Änderung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster (Abriss)

    Kosten und Gebühren Tarifstelle: 1.1.7: der Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster - kostenfrei Besonderheiten Das Gebäude muss immer vollständig abgebrochen sein.  

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