Voraussetzungen: Bitte Verwenden Sie das Anzeigeformular "Anzeige einer Tierhaltung und Änderungsmitteilung zum Tierbestand" Kosten und Gebühren keine Besonderheiten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind mit Ohrmarken, die beim Sächsischen Landeskontrollverband erhältlich sind, zu kennzeichnen.Sächsischer Landeskontrollverband e.V. August-Bebel-Straße 6, 09577 Lichtenwalde Tel.: 037206 870, Fax: 037206 87231 http://www.lkvsachsen.de Anträge und Formulare Anzeige einer Nutztierhaltung Rechtsgrundlagen Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) Weitere Informationen Merkblatt zur Haltung von Schafen und Ziegen Merkblatt zur Haltung von Schweinen Merkblatt zur Haltung von Geflügel Merkblatt zum Equidenpass