Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014 Ablauf Vorbereitung des Verfahrens Die Anregung zur Durchführung kommt von der Gemeinde oder besonders betroffenen Eigentümern. Die obere Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Durchführung des Verfahrens aus objektiven Gründen sinnvoll ist. Vor Anordnung werden die voraussichtlich Beteiligten intensiv über Abgrenzung, Ziele, mögliche Maßnahmen und geschätzte Kosten informiert.