1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

34 Suchergebnisse für »Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster«

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40  ❱   ❱ǀ

  • Vorbescheid

    Für jede zusätzlich zu beteiligende Stelle ist eine weitere Mehrfertigung notwendig. Einzureichen sind grundsätzlich: Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder im Maßstab 1 : 1000 mit schriftlichem Teil nach § 9 DVOSächsBO (Durchführungsverordnung der Sächsischen Bauordnung) Nachweis der gesicherten Zufahrt, der Trink- und Löschwasserversorgung sowie der einwandfreien Abwasserbeseitigung Baubeschreibung Bauzeichnungen bzw.  

  • Datenschutz

    Auch hier werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Hinweise zur Nutzung der Web-Analyse-Technologie von etracker Der Anbieter dieser Website nutzt Dienste der etracker GmbH aus Hamburg, Deutschland (www.etracker.com) zur Analyse von Nutzungsdaten. Wir verwenden standardmäßig keine Cookies für die Web-Analyse.  

  • Tonnenleerung

    Das erhöht die Kosten für die Verwertung der Bioabfälle, weil die Tüten dann von Hand geöffnet und aussortiert werden müssen. Gleiches gilt leider auch für sogenannte kompostierbare Bio-Plastiktüten. Diese werden meist aus Maisstärke hergestellt und verrotten über einen Zeitraum von 90 Tagen.  

  • Flurbereinigungsverfahren

    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014 Ablauf Vorbereitung des Verfahrens Die Anregung zur Durchführung kommt von der Gemeinde oder besonders betroffenen Eigentümern. Die obere Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Durchführung des Verfahrens aus objektiven Gründen sinnvoll ist. Vor Anordnung werden die voraussichtlich Beteiligten intensiv über Abgrenzung, Ziele, mögliche Maßnahmen und geschätzte Kosten informiert.  

ǀ❰     1-10 I 11-20 I 21-30 I 31-40  ❱   ❱ǀ

zum Seitenanfang springen