Bitte beachten Sie bei der Haltung eines gefährlichen Hundes insbesondere, dass die Führung des Hundes nur Personen überlassen werden darf, die nach Alter sowie geistiger und körperlicher Verfassung dazu in der Lage sind das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person unzulässig ist gefährliche Hunde nicht auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen oder in Badeanstal-ten mitgenommen werden dürfen Sie an allen Zugängen des Hauses oder der Wohnung Warnschilder anbringen müssen der Halter der zuständigen Kreispolizeibehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat, wenn er die Haltung eines gefährlichen Hundes aufgibt die Kommunen verpflichtet sind, für die Haltung gefährlicher Hunde eine Steuer zu erheben Für Anfragen können Sie diese E-Mail-Adresse nutzen: GefHundGesetz@landkreis-zwickau.de Anträge und Formulare Erfassungsbogen Hund Antrag auf Erteilung Negativzeugnis (Widerlegung der vermuteten Gefährlichkeit) Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes Antrag auf Prüfung der Sachkunde Anzeige eines Beißvorfalls / Äußerung zum Beißvorfall Anzeige über Änderung der Haltung eines gefährlichen Hundes Informationsblatt zu gefährlichen Hunden Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Sachbearbeiter Polizeirecht Aufgabenbeschreibung: Gefährliche Hunde Telefon: 0375 4402-24114 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Polizeirecht Werdauer Straße 62, Haus 5 Zimmer 1020 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Ordnungsamt Sachgebiet Polizeirecht Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (REVOSax Landesrecht Sachsen) Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde (REVOSax Landesrecht Sachsen) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (REVOSax Landesrecht Sachsen) Weitere Informationen Weiterführende Links: Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden - anerkannte Sachverständige