Die Gebühr für das Passbild beträgt 6,00 EUR. ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart O) Zusätzlich: bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde bei den Klassen C1, C, C1E, CE ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde bei den Klassen D1, D, D1E und DE ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde Kosten und Gebühren Die Gebühr der Neuerteilung innerhalb der Probezeit beträgt 159,60 Euro.