Dazu gehören Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (mindestens GdB 50). Für jedes zu berücksichtigende Familienmitglied gibt es drei Gutscheine. Wo erhält man die Gutscheine? In den Bürgerservicestellen des Landratsamtes in: Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 Hohenstein-Ernstthal, Dr.