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249 Suchergebnisse für »习近平总书记在3月29日中央政治局会议上的重要讲话精神«

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  • ONLINE Zulassung und Abmeldung

    Im Landkreis Zwickau steht die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen in der iKfz-Ausbaustufe 3 zur Verfügung. Fast alle Zulassungsvorgänge können Sie damit bequem und sicher von zu Hause aus bearbeiten. Wie zum Beispiel: Neuzulassung Wiederzulassung Umschreibung Adressänderung (innerhalb des Landkreises Zwickau) Außerbetriebsetzung Weitere Informationen finden Sie hier. 

  • Kahlhieb im Wald

    Kosten und Gebühren ab 50,00 € abhängig von der Flächengröße Rechtsgrundlagen § 19 Abs. 3 SächsWaldG 

  • Erteilung einer Abfallerzeugernummer

    Kosten und Gebühren Rechtgrundlage für die Erhebung der Verwaltungskosten ist § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 SächsVwKG, § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. der Anlage 1 lfd. Nr. 3 Tarifstelle 9.11 9.SächsKVZ und § 8 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4, §§ 14, 17 SächsVwKG Besonderheiten Von der Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 NachwV ausgenommen sind Abfallerzeuger, wenn bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährliche Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen (3 2 Abs. 2 Satz 1 NachwV).  

  • Familienbildung / -förderung

    Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.  

  • Fördermittel sichern Breitbandausbau

    03. Februar 2025 Zwickau Digitalminister Dirk Panter übergab am 3. Februar 2025 zwei Fördermittelbescheide für den Ausbau des Breitbandnetzes an Carsten Michaelis, Landrat des Landkreises Zwickau. Die Kosten für den Ausbau betragen knapp 30 Millionen Euro.  

  • Gemeinde St. Egidien: FND "Zwergstrauchheide und Serpentinitsteinbrüche Kuhschnappel"

    Naturschutz Der Schutzzweck des Flächennaturdenkmales ist: 1. die Sicherung, Erhaltung und Entwicklung des im Landkreis seltenen Biotoptyps Zwergstrauchheide und der noch offenen ehemaligen Serpentinitsteinbrüche sowie der Mischwaldstrukturen. 2. die Sicherung und Erhaltung der in der Region seltenen Pflanzengesellschaften mit den Standorten von gefährdeten Pflanzenarten, insbesondere der Serpentin-Felsspaltengesellschaft sowie der Gesellschaften der Trockenstandorte, 3. die Sicherung und Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von gefährdeten Tierarten, 4. die Erhaltung der naturgeschichtlich interessanten Gesteinsaufschlüsse (Bronzitserpentinit), 5. die Erhaltung der aufgrund ihrer besonderen Art (mehrere kleine Brüche mit hohlwegartigen Zugängen) bedeutsamen Serpentinitsteinbrüche.  

  • Waldbrandgefährdung

    Waldbrandgefahr aktuelle Waldbrandgefahr in Sachsen weitere Informationen zur Waldbrandgefährdung Waldbrandgefahrenklassen Aufgrund regionaler Unterschiede in der Waldbrandgefährdung werden die sächsischen Wälder in folgende Waldbrandgefahrenklassen eingestuft: Waldbrandgefahrenklasse A Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse B Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenklasse C Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr Waldbrandgefahrenstufen Waldbrandgefahrenstufe 1 sehr geringe Gefahr 2 geringe Gefahr 3 mittlere Gefahr 4 hohe Gefahr 5 sehr hohe Gefahr 

  • Organisation Lichterfahrten

    Lichterfahrten Sachsen Merkblatt pdf / 0,46 mb Lichterfahrten Sachsen Antrag Veranstaltung (Anlage 1) pdf / 0,10 mb Lichterfahrten Sachsen Veranstaltererklärung (Anlage 2) pdf / 8,38 kb Lichterfahrten Sachsen Bestätigung Versicherungsgesellschaft (Anlage 3) pdf / 77,60 kb Lichterfahrten Sachsen Antrag § 70 StVO Antrag Ausnahmegenehmigung zusätzliche Lichttechnik (Anlage 4) pdf / 8,18 kb Lichterfahrten Sachsen Teilnehmerliste (Anlage 5) xlsx / 12,70 kb 

  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

    Vorlesen Allgemeine Informationen Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." umzusetzen. Ziel ihrer Arbeit ist es, die selbständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft - beginnend bei der Erziehung und Ausbildung, über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter - zu erreichen.  

  • Stadt Zwickau: FND "Lehmrestloch Brand" in Marienthal

    Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Plattbauchlibelle, Große Königslibelle, Gefleckte Heidelibelle); 2. die Erhaltung des magerenen Rohbodenaufschlusses als wertvollen Standort für Magerkeitszeigerpflanzen und Erstbesiedler der Pioniervegetation; 3. die Erhaltung besonders geschützter Biotope als Trittsteine im Biotopverbund stehender Kleingewässer im Stadtgebiet von Zwickau. Schutzzweck ist insbesondere: 1. die Sicherung des artengerechten Amphibien- und Insektenbestandes der Kleingewässer und der umgebenden Brachen mit Ruderalvegetation durch natürliche Sukzession; 2. die Erhaltung der Gewässer als Reproduktionsbiotop; 3. die Sicherung vor Bodenverfälschungen und -aufträgen jeder Art.  

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