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601 Suchergebnisse für »2026年1月5日603386买入价格«

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  • Anträge und Formulare

    Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Abwasser bei bestehenden Anlagen Anschlussverzeichnis Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vollbilogisch gereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Oberflächengewässer Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage ins Grundwasser und Bau und Betrieb einer Versickerungsanlage Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser Antrag auf Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG für vertikale Erdwärmesonden Antrag zur Beseitigung oder Umsetzung eines Hornissennestes Antrag zur Gehölzbeseitigung Anzeige für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Dung und Silagesickersaft Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige von Bohrungen/Erdaufschlüssen nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Anzeige/Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WHG zur Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG für B Anzeige zur Vorbereitung und Durchführung von Bohrarbeiten Anzeigeformular für Feuerungsanlagen die unter die 44.  

  • Masernimpfpflicht seit März 2020

    17. Februar 2020 Seit 1. März 2020 gilt die Masernimpfpflicht. Seit dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern. Das heißt, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.  

  • Bauen und Dorfentwicklung

    April 2026 - Langenbernsdorf/Ortsteil Trünzig Flurbereinigungsverfahren Trünzig Am 31. März 2026 fand im Vereinsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Langenbernsdorf/Ortsteil Trünzig die Abschlussveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren Trünzig statt. mehr erfahren 30.  

  • Meldestelle für Whistleblower

    Dieses Gesetz gilt für die Meldung (§ 3 Absatz 4 HinSchG) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5 HinSchG) von Informationen über: Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft: zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen, mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit, mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit, mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff, mit Vorgaben zum Umweltschutz, mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen, zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung, zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse, zum Schutz personenbezogener (Datenschutz-Grundverordnung), zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes, zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs, zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des § 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt, o Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft, Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften, Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.  

  • Vorangegangene Wahlen

    September 2017 Wahlkreis 165 pdf / 30,30 kb Landtagswahl Datum: 01.09.2019 Ergebnisse der Landtagswahl vom 1. September 2019 im Wahlkreis 5 pdf / 18,93 kb Ergebnisse der Landtagswahl vom 1. September 2019 im Wahlkreis 6 pdf / 18,60 kb Ergebnisse der Landtagswahl vom 1. September 2019 im Wahlkreis 7 pdf / 51,36 kb Ergebnisse der Landtagswahl vom 1.  

  • ÖPNV: Landkreis Zwickau setzt auf Elektromobilität

    09. Januar 2026 Der Landkreis Zwickau übernimmt mit dem neuen Verkehrsvertrag, der am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, eine bundesweite Vorreiterrolle im Bereich der Elektromobilität.  

  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Die Gebühr für das Passbild beträgt 6,00 EUR. ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart O) Zusätzlich: bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde bei den Klassen C1, C, C1E, CE ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde bei den Klassen D1, D, D1E und DE ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde Kosten und Gebühren Die Gebühr der Neuerteilung innerhalb der Probezeit beträgt 159,60 Euro.  

  • Bohrungen und Erdaufschlüsse

    Umweltamt 10.08.2015 Erforderliche Unterlagen Antrag / Anzeige Kosten und Gebühren 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 100 Anträge und Formulare Anzeige von Bohrungen/Erdaufschlüssen nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Anzeige/Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WHG zur Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG für B Anzeige zur Vorbereitung und Durchführung von Bohrarbeiten Ansprechpartner Name: Jörg Buchhold Stellenbezeichnung: Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter Telefon: 0375 4402-26210 Fax: 0375 4402-26219 E-Mail: joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Wasser Zum Sternplatz 7 Zimmer 109 08412 Werdau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Umweltamt Sachgebiet Wasser Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 

  • Informationen zu IED-Anlagen

    KG - Zwickau (1) pdf / 20,54 kb Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG - Zwickau (2) pdf / 20,53 kb Johnson Controls Sachsen-Batterien GmbH & Co.KG [1] pdf / 26,48 kb Johnson Controls Sachsen-Batterien GmbH & Co.KG [2] pdf / 26,48 kb Agrarunternehmen e.G.  

  • Straßensperrung zwischen zwischen den Ortslagen Mülsen, Marienau und Lichtenstein, Heinrichsort

    17. Februar 2026 Mülsen und Lichtenstein Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Streckenabschnitt zwischen den Marienau, Gemeinde Mülsen und Heinrichsort, Stadt Lichtenstein im Zeitraum Februar 2026 bis voraussichtlich Ende September 2026 instand gesetzt werden.  

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