Die Klinik nutzt dafür ein sogenanntes Schutzschirmverfahren. Der Klinikbetrieb geht während der Sanierungsphase ganz normal weiter. Alle medizinischen Versorgungsleistungen werden unverändert und in vollem Umfang erbracht.
"Wir beabsichtigen keine Reduzierung unserer medizinischen Leistungen", betonte heute Uwe Hantzsch, der Geschäftsführer der Klinik. "Alle unsere Patienten – ob jetzt oder in Zukunft – werden mit der gewohnten Sorgfalt und Hingabe versorgt und behandelt. Für die Patienten hat das Schutzschirmverfahren keinerlei Auswirkungen."
Wenn die Klinik jedoch auch weiterhin ihre Aufgaben in der Region wahrnehmen soll, ist eine Neuordnung ihrer Finanzen erforderlich. Nur dann kann die Pleißental-Klinik langfristig kostendeckend ihre Aufgaben und ihr Leistungsangebot aufrechterhalten. "Wir sind ein unverzichtbarer Teil der medizinischen Versorgung hier im Landkreis und wollen diese Aufgabe auch in Zukunft erfüllen", ergänzte Uwe Hantzsch. "Landrat Carsten Michaelis hat uns bereits die Unterstützung des Landkreises, unserem Träger, zugesagt. Das ist für den nun eingeleiteten Sanierungsprozess von großer Bedeutung." Carsten Michaelis ergänzte: "Die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung hat für mich oberste Priorität. Deshalb unterstütze ich den Sanierungsprozess der Pleißental-Klinik ausdrücklich und setze mich mit Nachdruck für den Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze ein."
Der Vorteil eines Schutzschirmverfahrens liegt darin, dass die Klinikleitung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung umsetzen kann. Zugleich stehen unter einem Schutzschirm zahlreiche wirksame, bewährte und schnell umzusetzende Instrumente zur Verfügung, was einen zügigen Abschluss der Sanierung ermöglicht. Geplant ist, den Sanierungsprozess bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Während dieser Zeit ist die Klinik im Verfahren vor Eingriffen von außen geschützt. Ein Schutzschirmverfahren muss von einem Gericht bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Pleißental-Klinik ist nicht zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Chemnitz hat dem Schutzschirmverfahren für die Klinik deshalb bereits zugestimmt.
Klinik-Geschäftsführer Hantzsch hat heute Mittag die knapp 500 Arbeitnehmer der Klinik über die Einleitung des Schutzschirmverfahrens informiert. Ziel ist es, die Arbeitsplätze in der Pleißental-Klinik GmbH zu erhalten, um ein breites medizinisches Leistungsangebot sicherzustellen. Die Löhne und Gehälter sind während dieser Zeit durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Nach Ende dieses Zeitraums werden die Lohnzahlungen wieder planmäßig über die Klinik erfolgen.
Die Ursachen, die der Einleitung des Schutzschirmverfahrens zugrunde liegen, sind vielschichtig. Wie viele andere Kliniken in Deutschland, leidet die Pleißental-Klinik unter konstant sinkenden Einnahmen bei konstant steigenden Kosten. Uwe Hantzsch: "Dieser Prozess ist zum einen gesundheitspolitisch verursacht, zum anderen durch externe Faktoren, wie etwa die weiterhin hohe Inflation, die deutlich gestiegenen Energiekosten und nicht zuletzt die steigenden Personalkosten." Die dadurch entstandenen zusätzlichen Belastungen wurden trotz bestehender Zusagen der Politik immer noch nicht ausgeglichen. Stattdessen werden die Krankenhäuser mit ihren Finanzproblemen alleine gelassen.
Ein weiterer Faktor ist, dass die Pleißental-Klinik eine große Zahl von früher stationär erbrachten Leistungen nur noch ambulant erbringen darf. "Die dafür von den Krankenkassen gezahlten Erlöse liegen deutlich unter den Vergütungen, die früher für stationäre Leistungen gezahlt wurden", stellt der Klinikchef fest. "Der Aufwand der Klinik für diese Leistungen ist aber im Wesentlichen gleichgeblieben. Im Ergebnis hat die Pleißental-Klinik erhebliche Einnahmeverluste erlitten, ohne dass die Kosten nennenswert gesunken sind."
Hinzu kommt, dass der durch politische Fehlentscheidungen verursachte Ärzte-Mangel dazu geführt hat, dass fast alle Kliniken – so auch die Pleißental-Klinik – in nicht geringem Umfang auf Honorar-Ärzte zurückgreifen muss, um die erforderliche medizinische Versorgung sicher zu stellen. Dadurch – und durch die regelmäßigen Tarifsteigerungen – haben sich die Personalkosten laufend erhöht. Diese Mehrkosten werden aber nicht durch die gezahlten Fallpauschalen ausgeglichen. Grundsätzlich ist die Belegung der Klinik stabil, hat aber immer noch nicht das Niveau aus der Zeit vor der Corona-Pandemie erreicht.
Die auflaufenden Verluste haben naturgemäß auch Folgen für die derzeitigen Bauarbeiten, die für den zeitgemäßen und effizienten Weiterbetrieb der Klinik eine wichtige Rolle spielen. Die Bauarbeiten werden mit Beginn des Schutzschirmantrags weitgehend ruhen. Zu Fortsetzung und Abschluss der Bauarbeiten fehlen zurzeit die Mittel. Ziel ist es, im Zuge des Sanierungsprozesses die nötigen Finanzen zur Fortsetzung und zum Abschluss der Bauarbeiten zu erhalten. Durch die Unterbrechung der Arbeiten wird allerdings die laufende medizinische Versorgung der Patienten nicht beeinflusst.
Im Ergebnis hat die Pleißental-Klinik in den zurückliegenden Jahren 2024 und 2023 Verluste in Millionenhöhe gemacht. "Solche Verluste kann keine Klinik alleine stemmen", unterstrich Thomas Mulansky von der Kanzlei Mulansky und Kollegen, eine der führenden Sanierungsberatungen in Ostdeutschland. "Das Schutzschirmverfahren gibt nun die Instrumente an die Hand, um die vorhandenen Probleme dauerhaft zu lösen."
Welche Maßnahmen für die Neuaufstellung der Pleißental-Klinik ergriffen werden müssen, wird im Laufe des Schutzschirmverfahrens im Rahmen eines Sanierungsplans gemeinsam mit den Gläubigern geprüft. Geplant ist, den Sanierungsplan bis zur Verfahrenseröffnung (voraussichtlich September 2025) fertig zu stellen.
Das Schutzschirmverfahren ist das beste und erfolgreichste Sanierungsinstrument des deutschen Sanierungsrechts. Bei einer Restrukturierung über ein Schutzschirmverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung (Eigenverwaltung). "Das Sanierungsrecht erlaubt dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht", so Thomas Mulansky, der bereits an vielen erfolgreichen Kliniksanierungen beteiligt war. „Beides ist bei der Pleißental-Klinik der Fall."
Bei einem Schutzschirm-Verfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde der renommierte Sanierungsexperte Rüdiger Wienberg von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bestellt.
Der Klinik-Geschäftsführer hob die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat hervor. Betriebsrat und Mitarbeiter seien der Klinik loyal verbunden und unterstützen den Kurs der Neuaufstellung.
"Wir machen uns nun an die Arbeit", teilte Hantzsch abschließend mit. "Während des gesamten Verfahrens werden wir unsere Mitarbeiter, unsere Patienten, deren Angehörige und alle anderen Partner der Pleißental-Klinik laufend über den Fortgang der Sanierung unterrichten. Und natürlich werden wir auch die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten."
Über die Pleißental-Klinik
Seit über 25 Jahren versorgt die Pleißental-Klinik in Werdau Patientinnen und Patienten verschiedenster Generationen. Die Klinik ist ein Krankenhaus der Regelversorgung in der eher ländlich geprägten Region Westsachsen. Seit Oktober 2014 ist die Pleißental-Klinik akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsklinik Jena. Die Klinik beschäftigt knapp 500 Mitarbeiter, davon rund 85 Ärzte. Das Haus hat 240 Betten in sechs Fachabteilungen.