Keine Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz - Gesundheitszeugnis
Zur Zeit bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau KEINE Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, an.
Unabhängig von Corona wirbt das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau für die Grippeschutzimpfung, besonders für Risikogruppen. Aufgrund der aktuellen Arbeitssituation in diesem Jahr ist aber keine Impfsprechstunde im Amt möglich.
Wichtige Rufnummern bei Notsituationen, wie Notfall- und Rettungsdienste, Giftnotruf, Sorgen- und Beratungstelefone, Opferhilfe, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin