- Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind.
- Es handelt sich aber nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Hintergrund
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann. Das ist nur dann möglich, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.
Waldfläche und Unland in Oberhaßlau, Stadt Wilkau-Haßlau - gültig bis 25. Dezember 2025
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gültig bis: 25.12.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 76,28 kb
Landwirtschaftsfläche (Grünland) und Waldfläche in Lichtenstein, Stadt Lichtenstein - gültig bis 25. Dezember 2025
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gültig bis: 25.12.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 75,91 kb
Anteil einer Grünfläche, bebaut mit zwei Lagerhallen in Auerbach, Stadt Zwickau - gültig bis 16. Dezember 2025
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gültig bis: 16.12.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 75,92 kb
