- Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind.
- Es handelt sich aber nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Hintergrund
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann. Das ist nur dann möglich, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.
Landwirtschaftsfläche in Oberhaßlau, Stadt Wilkau-Haßlau - gültig bis 16. Februar 2023
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gültig bis: 16.02.2023
Öffentlicher Hinweis pdf / 92,05 kb
Landwirtschaftsfläche in Niedermülsen, Gemeinde Mülsen - gültig bis 7. Februar 2023
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gültig bis: 07.02.2023
Öffentlicher Hinweis pdf / 85,38 kb
Grünlandfläche in Mülsen St. Jacob und St. Micheln - gültig bis 6. Februar 2023
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gültig bis: 06.02.2023
Öffentlicher Hinweis pdf / 85,90 kb