- Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind.
- Es handelt sich aber nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Hintergrund
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann. Das ist nur dann möglich, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.
Landwirtschaftsfläche in Kleinhessen, Gemeinde Neukirchen - gültig bis 31. März 2023
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gültig bis: 31.03.2023
Öffentlicher Hinweis pdf / 88,95 kb
Waldfläche in Langenweißbach, Gemeinde Weißbach - gültig bis 29. März 2023
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gültig bis: 29.03.2023
Öffentlicher Hinweis pdf / 92,02 kb