- Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind.
- Es handelt sich aber nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Hintergrund
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann. Das ist nur dann möglich, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.
Waldfläche in St. Egdien - gültig bis 3. Juli 2025
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gültig bis: 03.07.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 0,12 mb
Wohnhaus mit Nebengebäuden, Acker, Grünlandfläche und Unland in Lauterbach, Gemeinde Neukirchen - gültig bis 25. Juni 2024
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gültig bis: 25.06.2024
Öffentlicher Hinweis pdf / 0,12 mb