Einreichung von Projekten zur Förderung im Rahmen der Fachkräfterichtlinie
Einreichtermin für Projektvorschläge 2022 ist der 15.02.2022
Durch die Fachkräfterichtlinie vom 30.April 2019 (SächsABl. S. 722), geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. S. 398), können auch 2022 über die Regionalbudgets Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region gefördert werden.
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