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Im Bild ein Blindentastsystem am Geländer

01. September 2023 Landkreis Zwickau

"Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" - Fördermittel zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen - Noch bis 10. Oktober 2023 Einreichung von Anträgen möglich.

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört und überall mitmachen kann. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dabei zu sein (vgl. Aktion Mensch). Deshalb ist es wichtig, die gebaute Umwelt so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen nutzbar ist. Das bedeutet unter anderem, bauliche Hindernisse zu beseitigen.

Mit Hilfe des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" wurden in den letzten Jahren bereits zahlreiche Barrieren abgebaut. Seit dem Kalenderjahr 2020 gibt es zwei Förderschwerpunkte: "Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen" und "Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich".

Aus dem Bereich Freizeit konnte im Kalenderjahr 2022 u. a. die Erweiterung des Spielplatzes Langenchursdorf mit einem integrativen Karussell realisiert werden. Durch diese Maßnahme haben auch Kinder mit Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeit, sich aktiv am Spielspaß zu beteiligen. 

Noch bis zum 10. Oktober 2023 können Förderanträge im Rahmen des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ für das Kalenderjahr 2024 an folgende Anschrift übersandt werden: 

Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Bereich Förderung
Werdauer Straße 62 (Haus 1)
08056 Zwickau

Neben dem Förderantrag sind folgende Unterlagen bei Antragsabgabe mit einzureichen:

  • Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme,
  • Grundbuchauszug (bei Antragstellung durch den Eigentümer),
  • Miet-, Pachtvertrag des Trägers/Betreibers sowie eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin zur Baumaßnahme,
  • Bilddokumentation des Ist-Zustandes vor der baulichen Umsetzung,
  • maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung
  • Nachweis der Barrierefreiheit nach DIN

Kontakt bei Fragen zum Förderprogramm:

Stefanie Schumann
E-Mail: SozA-Foerderung@landkreis-zwickau.de  
Telefon: 0375 4402-22121.

Später eingehende oder unvollständige Anträge können keine Berücksichtigung finden.

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