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Im Bild ein Blindentastsystem am Geländer

08. September 2025 Landkreis Zwickau

Noch bis 23. September 2025 einen Antrag auf Förderung stellen!

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört und überall mitmachen kann. Deshalb ist es wichtig, die gebaute Umwelt so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit körperlichen, seelisch/geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen nutzbar ist. Das bedeutet unter anderem, bauliche Hindernisse zu beseitigen. 

Der Freistaat Sachsen fördert auch im Jahr 2026 wieder kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (einschließlich Gastronomie) sowie in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.

Mit Hilfe des Investitionsprogrammes wurden im Landkreis Zwickau bereits zahlreiche Hindernisse beseitigt und somit selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht. 
Im Kalenderjahr 2023 konnte z. B. der Einbau eines Treppenliftes zur Hausarztpraxis Dr. med. Brede in Kirchberg realisiert werden. 

Wenn auch Sie eine Maßnahme planen, um Ihre Angebote für alle Interessierten gleichermaßen zu öffnen, so lassen Sie sich Ihr Projekt mit bis zu 25.000 Euro und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben fördern!

Noch bis zum 23. September 2025 können Anträge für das Kalenderjahr 2026 an folgende Anschrift übersandt werden: 

Landkreis Zwickau
Landratsamt
Sozialamt
Bereich Förderung
Werdauer Straße 62 (Haus 1)
08056 Zwickau
E-Mail: SozA-Foerderung@landkreis-zwickau.de
Telefon: 0375 4402-22121

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Der Förderantrag ist unter https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=5401

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