Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört und überall mitmachen kann. Deshalb ist es wichtig, die gebaute Umwelt so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit körperlichen, seelisch/geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen nutzbar ist. Das bedeutet unter anderem, bauliche Hindernisse zu beseitigen.
Der Freistaat Sachsen fördert auch im Jahr 2027 wieder kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (einschließlich Gastronomie) sowie in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.
Wenn auch Sie eine Maßnahme planen, um Ihre Angebote für alle Interessierten gleichermaßen zu öffnen, so lassen Sie sich Ihr Projekt mit bis zu 25.000 Euro und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben fördern!
Bis zum 29. September 2026 können Anträge für das Kalenderjahr 2027 an folgende Anschrift übersandt werden:
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Sozialamt
Bereich Förderung
Werdauer Straße 62 (Haus 1)
08056 Zwickau
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Der Förderantrag und weitere Informationen sind zu finden unter https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=5401
