Bei vorläufiger Beherbergung von Geflüchteten aus der Ukraine im Privathaushalt von Gastgebern wird ein pauschaler Unterbringungsaufwand von 5 Euro pro aufgenommene Person je Tag befristet für maximal 3 Monate gewährt.
Voraussetzungen dafür sind:
- die betroffenen Personen sind ab dem 24. Februar 2022 in Deutschland eingereist
- die Personen sind in den Städten und Gemeinden oder beim Landratsamt Zwickau mit ihren Personendaten erfasst
- die Personen haben einen Leistungsanspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Beantragung der Gastgeberpauschale ist seit 12. April 2022 möglich.
- Anträge und Hinweise finden Sie unter Anträge auf Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete
- ФІКСОВАНА ПЛАТА ДЛЯ ГОСПОДАРІВ pdf / 0,11 mb