Im Landratsamt Zwickau gingen in den vergangenen Wochen vermehrt Hinweise zu verschiedenen Haustechnikfirmen im Bereich Glauchau ein. Betroffene berichten unter anderem von aus ihrer Sicht deutlich erhöhten Preisen für Leistungen in den Bereichen Sanitär, Elektrotechnik sowie bei sogenannten Notdiensten. Teilweise soll dabei auf eine sofortige Zahlung gedrängt worden sein.
Das Landratsamt Zwickau empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, sich insbesondere bei kurzfristig benötigten Handwerker- oder Notdiensteinsätzen bereits vor Beginn der Arbeiten möglichst genau über das beauftragte Unternehmen und die zu erwartenden Kosten zu informieren.
Vor Beginn der Arbeiten: Unternehmen und Kosten prüfen
Vor einer Beauftragung sollte möglichst eine klare Vereinbarung über den Leistungsumfang und die Kosten getroffen werden, gegebenenfalls mit einer Festpreisgarantie. Außerdem sollte nachvollziehbar sein, mit welchem Unternehmen der Vertrag geschlossen wird. Dazu gehören insbesondere der vollständige Firmenname, die Anschrift und erreichbare Kontaktdaten. Unvollständige oder Blanko-Dokumente sollten nicht unterschrieben werden.
Bei der Suche nach einem geeigneten Handwerksbetrieb bietet die Handwerkskammer Chemnitz eine Handwerkersuche an. Über die Internetseite https://www.hwk-chemnitz.de/boersen/handwerkersuche/ können Kunden nach Betrieben und den von ihnen angebotenen Handwerkerleistungen suchen. Die dort verzeichneten Betriebe sind mit den entsprechenden Handwerken in der Handwerksrolle eingetragen.
Bei nicht dringend erforderlichen Arbeiten empfiehlt es sich, Vergleichsangebote einzuholen oder sich vorab über die üblichen Preise für die benötigte Leistung zu informieren.
Zusätzliche Arbeiten nicht ungeprüft beauftragen
Während eines Einsatzes können sich zusätzliche Arbeiten als notwendig herausstellen. In diesem Fall sollten sich Auftraggeber zunächst erläutern lassen, weshalb die zusätzlichen Arbeiten erforderlich sind und welche Kosten dadurch entstehen. Leistungen, die ursprünglich nicht vereinbart waren, sollten nicht allein aufgrund eines vor Ort aufgebauten Zeitdrucks beauftragt werden.
Auch bei einer sofortigen Zahlungsaufforderung sollten sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen. Die Rechnung sollte zunächst sorgfältig geprüft und mit den getroffenen Vereinbarungen abgeglichen werden. Bei Barzahlungen sollte stets ein entsprechender Zahlungsbeleg beziehungsweise eine Quittung verlangt werden.
Unterlagen und Belege aufbewahren
Das Landratsamt empfiehlt, sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr, Telefonnummern, Namen der beteiligten Personen und gegebenenfalls Fotos der ausgeführten Arbeiten.
Bei strittigen oder auffälligen Sachverhalten kann es zudem hilfreich sein, zeitnah ein Gedächtnisprotokoll über die Beauftragung und den Ablauf des Einsatzes anzufertigen. So können die Vorgänge später möglichst nachvollziehbar dargestellt werden.
Hinweise und Beratung
Wer Auffälligkeiten feststellt oder Fragen zu einem Handwerker- oder Notdiensteinsatz hat, kann sich an das Landratsamt Zwickau, SchwarzArbG@landkreis-zwickau.de, oder die Handwerkskammer Chemnitz, Maurice Nestler, m.nestler@hwk-chemnitz.de, wenden. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat, beispielsweise Betrug, Bedrohung oder Nötigung, sollten sich Betroffene an die Polizei wenden.
Informationen und Beratung zu Fragen rund um Handwerkerleistungen, Verträge und Rechnungen werden zusätzlich auch von den Verbraucherzentralen angeboten.
Das Landratsamt Zwickau bittet Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Hinweise möglichst konkret zu schildern und vorhandene Unterlagen beizufügen. Dadurch können die zuständigen Stellen die jeweiligen Sachverhalte besser prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlassen.
