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Verwendungsbeispiel für das Kommunale Bürgerbudget 2024 vom Sommerbadverein Mülsen e. V.  - Erneuerung Spielplatzturm)

16. Mai 2025 Landkreis Zwickau

Förderung kommunaler und lokaler Projekte möglich - Anträge können bis spätestens 30. Juni 2025 gestellt werden.

Mit dem Kommunalen Bürgerbudget werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren) gefördert, die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken. 

Im Zeitraum vom 16. Mai bis spätestens 30. Juni 2025 können Anträge gestellt werden.

Foto: Verwendungsbeispiel für das Kommunale Bürgerbudget 2024 vom Sommerbadverein Mülsen e. V. (Erneuerung Spielplatzturm) 

Vordrucke

Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.

Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.

Der Freistaat Sachsen plant im Entwurf seines Haushaltsgesetzes 2025/2026 für das Kommunale Bürgerbudget im Landkreis Zwickau jährliche Zuwendungen in Höhe von 38.461,53 Euro. In Ansehung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 kommt es zu einer gestaffelten Auszahlung. Dem Landkreis Zwickau wurde bislang eine pauschalierte Zuwendung in Höhe von 11.538,46 Euro zur Verfügung gestellt. Sobald der Haushaltsplan 2025/2026 durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen ist, erhält der Landkreis Zwickau bei Freigabe weiterer Haushaltsmittel voraussichtlich im 2. Halbjahr 2025 eine weitere Mitteilung über die Höhe der Zuwendungen für 2025. Dadurch kann es zur gestaffelten Erteilung der Bescheide kommen.

Rechtsgrundlage dafür bildet der § 1 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigStärkG) i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins oder Initiative muss dabei im Landkreis Zwickau sein.

Politische Vereinigungen und Parteien sind nicht antragsberechtigt.
 

Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken. 

Förderbeispiele:

  • Anlegen von Streuobstwiesen/Blumenwiesen/Kräutergarten
  • Bänke/Wanderwege
  • Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
  • Spielplatzgestaltung
  • Natur- und Klimaschutzprojekte
  • Kostüme für Umzüge
  • Nachbarschaftsprojekte
  • Büchertauschtelefonzelle
  • Unterstellmöglichkeit für den Skatepark/Fahrräder
  • Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest
  • Grillstellen/Feuerstellen/Orts-Pyramide.

Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
  • Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
  • Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
  • Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
  • Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen unter 10.000,00 Euro).
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Es dürfen keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgt werden.
  • Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten.
  • Personalkosten sind nicht förderfähig (keine Eigenleistungen und Honorare an Projektverantwortliche und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler).
     
  • Bis zu einer Förderhöchstgrenze von 2.000,00 Euro können Projekte beantragt werden.
  • Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht zurückzahlbaren  Zuwendung gewährt.
  • Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2025 sind im Zeitraum vom 16. Mai bis spätestens 30. Juni 2025  einzureichen.

Zur Beantragung ist nur das bereitgestellte Formular zugelassen.

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • eine kurze Stellungnahme der zuständigen Kommune.
  • Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
  • Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
  • Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Landkreises Zwickau.
  • In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.
  • Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung bis zum 31. Dezember 2025.
  • Die beantragte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein (spätester Projektschluss).
  • Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Zwickau.
  • Die Zuwendungen können nur dann auf Antrag gewährt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.
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