1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Motorradfahrer auf dem Sachsenring zum Grand Prix 2022

10. Juli 2026 Sachsenring

Der LIQUI MOLY Motorrad Grand Prix Deutschland findet vom 10. bis 12. Juli 2026 auf dem Sachsenring bei Hohenstein-Ernstthal statt.

Zum 29. Mal werden sich die besten Piloten der Welt die Ehre geben, um auf der sächsischen Berg- und Talbahn den Fans atemberaubenden Motorsport zu bieten.

Neben der Action auf der Strecke mit dem MotoGP-Sprintrennen am Samstag und dem Grand Prix am Sonntag wird es wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm und Partys geben.

Weitere Infos und Tickets unter adac.de/motogp 

Foto: ADAC

In den letzten Jahren boten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zum Motorrad Grand Prix auf dem Sachsenring bei Hohenstein-Ernstthal Parkflächen für Besucherinnen und Besucher an. Die meisten der Flächen befanden sich außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, allerdings erfolgten die Zu- und Abfahrten von bzw. in das öffentliche Straßennetz. 

Aufgrund von weit über 200 000 Besucherinnen und Besuchern am Rennwochenende ist es erforderlich, die privaten Parkflächen in das Verkehrs- und Parkraumkonzept der Gesamtveranstaltung zu integrieren bzw. diese zu koordinieren.

Deshalb appelliert das Straßenverkehrsamt des Landkreises Zwickau an die Betreiberinnen und Betreiber von privat organisierten Parkplätzen, auf denen mehr als 20 Pkw bzw. Kräder abgestellt werden können, bis spätestens 15. Mai 2026

  • Ort
  • Flurstück
  • Umfang und
  • Zufahrten der beabsichtigten Parkplätze

der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bekannt zu geben. 

Bei Flächen, die keine reguläre Anbindung an das öffentliche Straßennetz haben oder sonst nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden, bedarf der Parkplatz grundsätzlich einer Genehmigung. 

Das Aufstellen von Parkplatzwegweisungen im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt. 

Das Einrichten von Campingplätzen für diese Veranstaltung ist gesondert bis spätestens 15. Mai 2026 bei den zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu beantragen.         

zum Seitenanfang springen