1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

28. September 2026

Seit Juli 2026 gelten neue Regeln für energetische Modernisierungen von Gebäuden. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bringt das vor allem Änderungen beim Heizungstausch und bei der staatlichen Förderung.

MEHR WAHLFREIHEIT BEIM HEIZUNGSTAUSCH
Eine wesentliche Änderung: Die bisherige 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien wurde abgeschafft. Damit besteht beim Einbau einer neuen Heizung grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit. Auch Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.

Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gelten allerdings künftig Vorgaben für einen schrittweise steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ soll dafür sorgen, dass der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe langfristig steigt.

Nach den vorliegenden Informationen entfällt außerdem die bisherige Austauschpflicht für 30 Jahre alte Ölheizungen. Eine bestehende Heizung muss demnach nicht allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet die neue Regelung: Wer eine neue Heizung benötigt, sollte die verschiedenen Möglichkeiten und ihre langfristigen Kosten miteinander vergleichen. Neben der Anschaffung sind auch Betriebskosten, Fördermöglichkeiten und die technischen Voraussetzungen des eigenen Gebäudes zu berücksichtigen.

STAATLICHE FÖRDERUNG WIRD NEU AUSGERICHTET
Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst. Die bisherige Förderstruktur bleibt grundsätzlich erhalten. Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA unter anderem für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise an der Gebäudehülle.

Eine wichtige Neuerung betrifft Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Sie können künftig stärker von einem Einkommensbonus profitieren:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 Prozent Bonus
  • bis 40.000 Euro: 30 Prozent Bonus
  • bis 50.000 Euro: 10 Prozent Bonus.

Für Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro kann der maximal mögliche Fördersatz auf bis zu 80 Prozent steigen.

Auch Familien mit Kindern werden berücksichtigt. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch schrittweise abgesenkt. Die konkreten Förderbedingungen sollten deshalb vor Beginn eines Heizungstauschs geprüft werden.

BESONDERS INEFFIZIENTE GEBÄUDE IM BLICK
Die Förderung soll künftig gezielter dort eingesetzt werden, wo besonders großer Sanierungsbedarf besteht. Der sogenannte Worst-Performing-Building-Bonus wird deshalb auch auf bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet.

Zudem soll die Förderung serieller Sanierungen über die KfW gestärkt werden. Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus für bestimmte Wärmepumpen aus der Europäischen Union und assoziierten Märkten vorgesehen.

BEREITS BEANTRAGTE FÖRDERUNGEN
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, gibt es eine wichtige Übergangsregelung: Bereits zugesagte Förderungen sind von den Änderungen nicht betroffen. Die Förderung bleibt nach den bisherigen Bedingungen reserviert und wird ausgezahlt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Auch bereits eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft. Für die Übergangsphase gelten zudem besondere Regelungen für Personen, die bereits eine entsprechende Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens erhalten haben.

Wer eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte daher vor Beginn der Arbeiten prüfen, welche Förderbedingungen für das eigene Vorhaben gelten.

WEITERE ANFORDERUNGEN AN GEBÄUDE
Das neue Gesetz setzt außerdem Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um. Dazu gehören unter anderem neue Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude. Vorgesehen sind beispielsweise Nullemissionsgebäude für Neubauten, eine stärkere Berücksichtigung der Ökobilanz von Gebäuden, Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude sowie eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht.

Damit betrifft das GModG nicht nur die Heizungsanlage. Auch bei Neubau und energetischer Sanierung können künftig weitere Anforderungen zu beachten sein.

GUT BERATEN VOR DER INVESTITION
Ein Heizungstausch oder eine energetische Sanierung ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer eine größere Investition. Eine unabhängige Beratung kann helfen, die passende Lösung zu finden und mögliche Förderungen zu prüfen.

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH und die Verbraucherzentrale Sachsen empfehlen, sich vor einer Entscheidung über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren. Die SAENA bietet kostenfreie Energieberatungsgespräche mit qualifizierten und unabhängigen Energieberaterinnen und Energieberatern an.

Energieberatung der SAENA:
Telefon: 0351 4910-3179
Informationen: www.saena.de/buerger
 

zum Seitenanfang springen