Diese kann bei der Zulassung des Fahrzeuges abgegeben werden. wenn eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU), wenn diese nach dem Erstzulassungsdatum erforderlich ist wenn keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten) wenn das Fahrzeug aus Ländern außerhalb der EU oder von Streitkräften der NATO eingeführt wurde zusätzlich: ausländische Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung(en) ausländische Kennzeichen (außer, wenn stillgelegt) Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollunbedenklichkeitserklärung lückenloser Eigentumsnachweis: Kaufvertrag/Kaufverträge oder Originalrechnung(en) EG-Typgenehmigung ansonsten Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten) falls erforderlich: Hauptuntersuchung (HU)wenn es sich um ein gebrauchtes Inlandfahrzeug handelt zusätzlich: lückenloser Eigentumsnachweis: Kaufvertrag/Kaufverträge oder Originalrechnungen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, Betriebserlaubnis o.ä.) bei Fahrzeugen von der Bundeswehr: Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zentralen Militärkraftfahrtstelle (ZMK) Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten) falls erforderlich: Hauptuntersuchung (HU)Beachten Sie: Die von der Bundeswehr ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen.