BImSchV [Angabe als A-bewerteter Schalldruckpegel in Dezibel, kurz dB(A)] Gebietskategorie Tag außerhalb der Ruhezeiten Tag innerhalb der Ruhezeiten Nacht Gewerbegebiete 65 60 50 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 55 45 allgemeine Wohngebiete, Klein-siedlungsgebiete 55 50 40 reine Wohngebiete 50 45 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 45 35 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB (A) und nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten.