Vorlesen Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Abfallbehälter, Mülltonne, Abfalltonne, Abfallbescheid, Abfallgebührenbescheid, Grundgebühr, Personenzahl, Personenanzahl, Einwohner, Einwohnergleichwert, Gewerbebeschäftigte Allgemeine Informationen Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 28,44 Euro je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten) beziehungsweise angeschlossenem, mit Abfalltonnen ausgestattetem Grundstück gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Abfallwirtschaftssatzung 2024 für ein Kalenderjahr als Jahresgrundbetrag. Darin sind neben den Kosten der in der Grafik unter weitere Informationen benannten Leistungen auch die Kosten der Erfüllung folgender Aufgaben enthalten: die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfalllbewirtschaftung mit Abfallvermeidung; die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen; die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien sowie die Entsorgung illegal abgelagerter, herrenloser Abfälle.