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159 Suchergebnisse für »农业银行回到8元时间预测«

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  • Umstufung einer Verkehrsanlage

    Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Zwickau zu erheben. Hinweis: Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz.  

  • ONLINE Terminvergabe

    Um einen Termin für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau oder Zwickau zu reservieren, nutzen Sie bitte die ONLINE-Terminvergabe der Kfz-Zulassungsstelle (Montags am Standort Zwickau ohne Termin von 8:00 - 11:30 Uhr mit begrenztem Kontingent) Einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau reservieren Sie bitte über die ONLINE-Terminvergabe der Fahrerlaubnisbehörde und für den mobilen Führerscheinumtausch unter der ONLINE-Terminvergabe mobiler Führerscheinumtausch Sie können Kontakt über E-Mail mit der Kfz-Zulassung (kfz@landkreis-zwickau.de) bzw. der Fahrerlaubnisbehörde (fuehrerschein@landkreis-zwickau.de) aufnehmen, Ihr Anliegen schildern und für die telefonische Terminabstimmung bzw. für Rückfragen Ihre Telefonnummer hinterlassen.  

  • Waldumwandlung

    Erforderliche Unterlagen Antragsunterlagen für Waldumwandlungsverfahren Der Antrag auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung nach § 8 Abs. 1 SächsWaldG ist formlos bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Zwickau zu stellen. Der Antrag muss folgende Angaben bzw. Unterlagen beinhalten: Name und Anschrift des Antragstellers mit Datum und Unterschrift Beschreibung des Zwecks der beantragten Waldumwandlung Begründung der Notwendigkeit und der Standortgebundenheit des geplanten Vorhabens Angabe, ob die Umwandlung befristet oder auf Dauer erfolgen soll Angaben zur Umwandlungsfläche Gemarkung, Flurstück, Flächengröße Lageplan bzw.  

  • Landkreiskurier und elektronisches Amtsblatt

    Ansprechpartner Name: Ines Bettge Stellenbezeichnung: Öffentlichkeitsarbeit, Landkreiskurier, elektronisches Amtsblatt Telefon: 0375 4402-21042 Fax: 0375 4402-21049 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung, Bereich Pressestelle Robert-Müller-Straße 4 - 8, Haus D Zimmer 32 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung, Bereich Pressestelle Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Bekanntmachungssatzung Weitere Informationen Landkreiskurier Terminübersicht Redaktionsschluss und Erscheinungsdatum elektronisches Amtsblatt aktuell und Archiv Bekanntmachungen 

  • Hoher Zulassungsandrang

    Offener Montag in der Zulassungsstelle Zwickau Die Zulassungsstelle am Standort Zwickau (Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 1) bietet montags von 8 bis 12 Uhr die Möglichkeit zur Vorsprache ohne Termin. Hierfür stehen ab 7:30 Uhr begrenzte Wartemarken zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Wartemarken ausgegeben werden, sobald das Kontingent erschöpft ist.  

  • Sockelgebühr für die Abfallentsorgung

    Vorlesen Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Abfallbehälter, Mülltonne, Abfalltonne, Abfallbescheid, Abfallgebührenbescheid, Grundgebühr, Personenzahl, Personenanzahl, Einwohner, Einwohnergleichwert, Gewerbebeschäftigte Allgemeine Informationen Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 28,44 Euro je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten) beziehungsweise angeschlossenem, mit Abfalltonnen ausgestattetem Grundstück gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Abfallwirtschaftssatzung 2024 für ein Kalenderjahr als Jahresgrundbetrag. Darin sind neben den Kosten der in der Grafik unter weitere Informationen benannten Leistungen auch die Kosten der Erfüllung folgender Aufgaben enthalten: die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfalllbewirtschaftung mit Abfallvermeidung; die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen; die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien sowie die Entsorgung illegal abgelagerter, herrenloser Abfälle.  

  • Abfallentsorgungsgebühren ab 2024

    Abfallgebühren 2024 pdf / 59,35 kb Sockelgebühr Die Höhe der vom Landkreis Zwickau grundstücksbezogen erhobenen Sockelgebühr für die darin enthaltenen Leistungen der Abfallbewirtschaftung bemisst sich wie folgt: 28,44 Euro je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie je Einwohnergleichwert bei Gewerbebetrieben für Haushaltsabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle, die auf einem gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Abfallwirtschaftssatzung 2024 angeschlossenen Grundstück anfallen als Jahresgrundbetrag. 28,44 Euro für angeschlossene Grundstücke gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Abfallwirtschaftssatzung 2024 für ein Kalenderjahr als Jahresgrundbetrag.  

  • Meldestelle für Whistleblower

    Ablauf Meldewege: telefonisch: 0375 4402-21061 schriftlich: Einwurfbriefkasten: Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau persönlich: nach telefonischer Rücksprache/Anmeldung: Birgit Müller-Guse Königswalder Straße 18, Haus A/Zimmer 335 08412 Werdau Eike Richter Robert-Müller-Straße 4 - 8, Haus C/Zimmer 304 08056 Zwickau Meldungen sind auch anonym möglich.  

  • E-Amtsblatt Archiv

    Dezember 2023 pdf / 11,46 mb Elektronisches Amtsblatt 041/2023 vom 8. Dezember 2023 pdf / 0,60 mb Elektronisches Amtsblatt 040/2023 vom 7. Dezember 2023 pdf / 0,63 mb Elektronisches Amtsblatt 039/2023 vom 4. Dezember 2023 pdf / 0,59 mb Elektronisches Amtsblatt 038/2023 vom 29.  

  • Änderung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster (Abriss)

    Kosten und Gebühren Tarifstelle: 1.1.7: der Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster - kostenfrei Besonderheiten Das Gebäude muss immer vollständig abgebrochen sein. Anträge und Formulare Formular Mitteilung Gebäudeabbruch im Liegenschaftskataster Ansprechpartner Name: Niels Ohl Stellenbezeichnung: Katasterentwicklung und Katasterberichtigung Telefon: 0375 4402-25784 E-Mail: vermessung@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kataster Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung Sachgebiet Kataster Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Name: Antje Seehars Stellenbezeichnung: Katasterfortführung Telefon: 0375 4402-25810 E-Mail: vermessung@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kataster Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung Sachgebiet Kataster Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) 

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