Hier ein Auszug: Wohngebäude: Euro 113,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Wochenendhäuser: Euro 99,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Geschlossene Kleingaragen: Euro 69,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Offene Kleingaragen, Schuppen: Euro 42,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Zur Berechnung des Bruttorauminhalts sind die Festlegungen der DIN 277, Teil 1 Ausgabe Februar 2005 ausschlaggebend (siehe Anlage 5 des Sächsischen Kostenverzeichnisses). Wird auch (oder separat) eine Nutzungsänderung beantragt, werden für deren Genehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung Gebühren erhoben: Euro 50,00 bis 2.500 Weitere Gebühren Wenn Sie Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen beantragt haben, beträgt die Gebühr für die Entscheidung je Abweichung: Euro 50,00 bis 2.500 Muss die Bauaufsichtsbehörde Nachbarn beteiligen, werden dafür pro Nachbar erhoben: Euro 50,00 bis 500,00 Weitere Gebühren können abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben und der damit in Verbindung stehenden Prüfung bautechnischer Nachweise und Bauüberwachung entstehen.