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312 Suchergebnisse für »2026年3月岩山科技AI业务进展/机构评级调整/高管减持计划实施«

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  • Seelisches Wohlbefinden durch die Zusammenarbeit mit Eltern fördern

    Horte und Grundschulen sind ebenfalls herzlich willkommen. Termine: 26. und 27. März 2025 2., 3., 9. und 10. April 2025 Die Fortbildungen finden jeweils ganztägig von 9 bis 16 Uhr statt. Ort: Landratsamt Zwickau Königswalder Straße 18 08412 Werdau Kontakt: Landkreis Zwickau Jugendamt Sachbereich Gesundheitsförderung Königswalder Straße 18 08412 Werdau Ansprechpartnerinnen: Katja Gräfe, Rebecca Ney Telefon: 0375 4402-23121/-23123 E-Mail: Katja.Graefe@landkreis-zwickau.de, Rebecca.Ney@landkreis-zwickau.de Anmeldung unter: https://www.schatzsuche-kita.de/bundeslaender/sachsen/log-in/anmeldung 

  • Umstufung einer Verkehrsanlage

    Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Landkreises Zwickau (https://www.landkreis-zwickau.de/). 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Zwickau zu erheben.  

  • Förderung Asyl

    Anträge und Formulare Förderung Asyl - Teilnehmerliste Deutschkurs Förderung Asyl - Anlage zum Verwendungsnachweis - Zahlungsbestätigung Ehrenamtspauschale Förderung Asyl - Anlage zum Verwendungsnachweis - Nachweisliste AGH Förderung Asyl - Antrag auf Zuwendung Arbeitsgelegenheiten Förderung Asyl - Antrag auf Zuwendung Initiativen und Sprachkurse Förderung Asyl - Verwendungsnachweis Rechtsgrundlagen https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21053-Kommunalintegrationsarbeitsverordnung Weitere Informationen Hinweisblatt Förderung AGH ab 2025 Hinweise Förderung Initiativen und Sprachkurse 2026 Datenschutzerklärung Förderlogo-SMS-Integrationsarbeit 

  • Hoher Zulassungsandrang

    18. März 2026 Landkreis Zwickau Saisonbedingt kommt es derzeit zu einem stark erhöhten Aufkommen an Zulassungsvorgängen in der Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Zwickau Vor diesem Hintergrund wird um Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gebeten: Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen vor Vorsprache Vermeidung von Bearbeitungsstau mittels Vorbereitung und Unterschrift der notwendigen Formulare Kontrolle Gültigkeit Personalausweis bzw.  

  • Jeder Stecker zählt!

    09. März 2026 Deutschland sammelt E-Schrott. Machen Sie mit! Quelle aller Grafiken auf dieser Seite: stiftung elektro-altgeräte register, Nürnberg Rund um den jährlich am 18. März stattfindenden Global Recycling Day finden die ersten beiden diesjährigen Aktionswochen "Jeder Stecker zählt" der stiftung elektro-altgeräte register statt.  

  • Änderung der Beschäftigtenzahl bei gewerblich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)

    Anträge und Formulare Mitteilungsformular für gewerbliche Erzeuger von überlassungspflichtigen Abfällen Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Kontakt Abfallwirtschaft Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau Telefon: 0375 4402-26600 Fax: 0375 4402-26119 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Amt für Abfallwirtschaft Stauffenbergstraße 2 08066 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung und Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung Abfallwirtschaftssatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2019 (Gültigkeitszeitraum 2019 - 2023) Abfallgebührensatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) Abfallwirtschaftssatzung 2024 (Gültigkeitszeitraum 2024 - 2027) 

  • SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ)

    Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz) Hinweise zum Status "Großkunde" Für Halterinnen bzw. Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen können die nachstehend aufgeführten Vereinfachungen gewährt werden. folgende Daten können hinterlegt werden Bankverbindung (SEPA-Mandat) Daten des Vertreters Daten des EmpfangsbevollmächtigtenVoraussetzungen für die Anerkennung des Status „Großkunde" sind: das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Frankfurt/O. die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren die steuerliche Zuverlässigkeit Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt das Hauptzollamt eine „ Großkundenbescheinigung" aus.  

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    (nur bejahendenfalls ist die Ausländerbehörde Zwickau zuständig, da hierfür maßgeblich der Einsatzort ist) ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3) Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile Anträge und Formulare Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Mustervollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich) Mustervollmacht für d.  

  • Fristen für Grundstücksbesitzer mit dezentraler Abwasserentsorgung

    Die Grundlage dafür sind die bereits benannten „Ermessensleitenden Hinweise", die dafür einen Handlungsrahmen von 3 bis maximal 5 Jahren eröffnen, innerhalb dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages werden auch Regelungen zum Umgang mit den vorhandenen Kleinkläranlagen im Geltungsbereich des Vertrages (Übergangsregelungen) getroffen. 

  • Tiere und Urlaubsreisen

    Keine Reise ohne Heimtierpass - Soll das Haustier, in der Regel der Hund, mit auf die Urlaubsreise gehen, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland zu informieren. Seit dem 3. Juli 2004 ist für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierpass mitzuführen und das Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt.  

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