Vorlesen Todesbescheinigungen,Tod,sächsisches Bestattungsgesetz, Bestattungsgesetz, Leichenpass, Bestattungsfristverlängerungen, Umbettungen,Exhumierung Allgemeine Informationen Aufgaben: Bearbeitung und Archivierung von Todesbescheinigungen der im Landkreis Zwickau Verstorbenen Auskünfte über Todesbescheinigungen an Angehörige bei Nachweis von berechtigtem Interesse Auskünfte über Todesbescheinigungen für Versorgungs- und Versicherungsfälle an Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften und Versicherungen Ausstellung von amtsärztlichen Bescheinigungen entsprechend Sächsischem Bestattungsgesetz Leichenpass Genehmigung bei Bestattungsfristverlängerungen Genehmigung bei Umbettung und Exhumierungen Unbedenklichkeitserklärung bei Feuerbstattung Erforderliche Unterlagen bei Einsichtnahme in Todesbescheinigungen Angehöriger: Personalausweis, Sterbeurkunde zur Vorlage bei Leichenpass: Angaben zur Beförderung der Leiche Todesbescheinigung Blatt 1 mit vom Standesbeamten eingetragenem Standesamt und eintragener Sterbe-Nummer Vollmacht der bestattungspflichtigen Person Schriftliche Bescheinigung über die Bestattungsart am Zielort (Feuerbestattung oder Erdbestattung) bei Feuerbestattungen zusätzlich einen Nachweis einer erfolgten 2. Leichenschau Freigabe der Staatsanwaltschaft oder des Ermittlungsrichters bei Vorliegen einer nichtnatürlichen Todesart Benennung des Beförderungsmittels / Leichentransportmittel (Auto, Flugzeug) genaue Angabe zur Route (von-über-nach) bei Urnen-/Sargumbettung: schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle Ablauf nach vorheriger telefonischen Absprache Kosten und Gebühren Es wird darauf hingewiesen, dass einige Leistungen kostenpflichtig sind.