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308 Suchergebnisse für »2026年3月岩山科技AI业务进展/机构评级调整/高管减持计划实施«

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  • Aufsuchende Familienbegleitung

    Vermittlung von Familienhebammen zur Beantragung von Sozialleistungen Zielgruppe werdende Eltern Alleinerziehende Eltern und deren Kinder bis zum 3. Lebensjahr Zusammenarbeit Jugendamt Beratungsstellen Trägern der Freien Jugendhilfe Gynäkologen Hebammen Geburtskliniken und Geburtshäusern Kinderärzten Kindergärten, Horten, Kindertagespflegepersonen Schulen Sozialamt und JobcenterAufsuchende Familienbegleitung Im Landkreis Zwickau sollen sich alle Familien wohlfühlen.  

  • Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (auch aus dem Ausland)

    Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung Aufgabenbeschreibung: Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle Stellenbezeichnung: Kfz-Zulassung Hotline Telefon: 0375 4402-24900 Rechtsgrundlagen § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung § 6 FZV – Antrag auf Zulassung § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Weitere Informationen Kontaktformular 

  • Anmeldung an der Förderschule

    Rechtsgrundlagen § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) – Allgemeines zur Schulpflicht § 27 SchulG – Beginn der Schulpflicht § 31 SchulG – Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) – Anmeldung § 14 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) – Anmeldung und Aufnahme § 15 SOFS – Wechsel des Förderschultyps § 16 SOFS – Wechsel in eine andere allgemein bildende Schule, Bildungsempfehlung § 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (Schulintegrationsverordnung – SchIVO) – Integrative Unterrichtung 

  • Meldung Masernschutzgesetz

    Nachweispflicht über einen Masernschutz Einrichtung Adressierte Personengruppen Nachweis über Medizinische Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in diesen medizinischen Einrichtungen tätig sind zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Schulen) Kinder, die in einer Gemeinschaftseinichtung oder in der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege betreut werden Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen oder in der Kindertagespflege tätig sind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Impfung ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 4 IfSG und Heime gemäß § 33 Nr. 4 IfSG Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge bereits vier Wochen untergebracht oder die dort tätig sind Kinder, die in Heimen bereits vier Wochen betreut werden ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Impfung ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden!  

  • Pressemitteilung der Pleißental-Klinik "Schutzschirmverfahren"

    Zugleich stehen unter einem Schutzschirm zahlreiche wirksame, bewährte und schnell umzusetzende Instrumente zur Verfügung, was einen zügigen Abschluss der Sanierung ermöglicht. Geplant ist, den Sanierungsprozess bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Während dieser Zeit ist die Klinik im Verfahren vor Eingriffen von außen geschützt. Ein Schutzschirmverfahren muss von einem Gericht bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.  

  • Kinder- und Jugendärztliche Beratung und Begutachtung

    Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten oder sozialmedizischen Problemen) Beratung und Unterstützung zu Frühfördermaßnahmen Elternberatung im Nachgang zu den kinder- und jugendärztlichen Reihenuntersuchungen (z.B. zu auffälligen Befunden, zur Schulfähigkeit oder zu Fördermöglichkeiten) Beratung der Eltern zum Ergebnis der Schulaufnahmeuntersuchung Schullaufbahnberatung Impfberatung und Durchführung von öffentlich empfohlenen Impfungen entsprechend Sächsischem Impfkalender Untersuchungen und Begutachtungen Schulfehltage, Nachteilsausgleich Atteste zur Sporttauglichkeit: Ausstellung von Ganz- und Teilsportbefreiungen, die innerhalb eines Schuljahres den Zeitraum von 6 Wochen überschreiten Gutachten im Rahmen des Förderaufnahmeverfahrens Ärztliche Stellungsnahme zur Teilnahme am freigetellten Schülerverkehr Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe Ärztliche Stellungnahmen für Aussiedler- und Asylbewerberkinder für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule Gutachten im Auftrag örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger Erforderliche Unterlagen je nach Untersuchungsanlass/ Untersuchungsauftrag: verfügbare ärztliche Unterlagen, Behandlungsberichte und Befunde Vorsorgeheft "Früherkennungsuntersuchung" Impfausweis bei Impfungen: Versichertenkarte der Krankenkasse zeugnisse der jeweiligen Schule Kosten und Gebühren Atteste zur Sporttauglichkeit (Ganz- und Teilsportbefreiungen): kostenfrei Impfungen entsprechend Sächsischem Impfkalender - nur bei Vorlage der Versichertenkarte: kostenfrei Gutachtenerstellung zur Schülerbeförderung: kostenfrei Ansprechpartner Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 1 zuständig für Glauchau, Mülsen, Wildenfels, Hartenstein, Langenweißbach Telefon: 0375 4402-22447 Fax: 0375 4402-22409 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Werdauer Straße 62, Haus 4 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Gesundheitsamt Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 2 zuständig für Callenberg, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Niedefrohna, Oberlungwitz, Remse, Waldenburg Telefon: 0375 4402-22466 Fax: 0375 4402-22409 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Jägerstraße 2 a 09212 Limbach-Oberfrohna Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Gesundheitsamt Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 3 zuständig für Crinitzberg, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Kirchberg, Lichtentanne, Reinsdorf, Wilkau-Haßlau Telefon: 0375 4402-22455 Fax: 0375 4402-22409 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Werdauer Straße 62, Haus 4 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Gesundheitsamt Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 4 zuständig für Crimmitschau, Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen, Werdau Telefon: 0375 4402-22446 Fax: 0375 4402-22409 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Werdauer Straße 62, Haus 4 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Gesundheitsamt Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 5 zuständig für Zwickau Stadt Telefon: 0375 4402-22451 Fax: 0375 4402-22409 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Werdauer Straße 62, Haus 4 08056 Zwickau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Gesundheitsamt Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Aufgabenbeschreibung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 6 zuständig für Bernsdorf, Gersdorf, Lichtenstein, Meerane, St.  

  • Neue Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung ab 2024

    Die Erhöhung der Abfallgebühren basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie insbesondere einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2024 bis 2026. Folgende Faktoren führen zur Erhöhung: Steigende Sammelkosten in allen Abfallarten aufgrund der Entwicklung der Personalkosten, steigender Kraftstoff- und Energiepreise und erhöhter Aufwendungen für die Fahrzeugbeschaffung und -Erhaltung.  

  • Baugenehmigung

    Einzureichen sind grundsätzlich: Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen, Baubeschreibung (Formular), Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise, bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als 10 m Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners, ob der Standsicherheitsnachweis geprüft werden muss, Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück, Angaben zur Energieversorgung, bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück, Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes (Formular).  

  • Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau

    -Wilhelm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude) 09337 Hohenstein-Ernstthal Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Bürgerservicestelle in Hohenstein-Ernstthal Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Weitere Informationen Flyer Familieninitiative Flyer Bürgerservice Samstagsdienste des Bürgerservice 2025 Samstagsdienste des Bürgerservice 2026 

  • Abfallsatzungen 2024

    Die Erhöhung der Abfallgebühren basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie insbesondere einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2024 bis 2026. Folgende Faktoren führen zur Erhöhung: Steigende Sammelkosten in allen Abfallarten aufgrund der Entwicklung der Personalkosten, steigender Kraftstoff- und Energiepreise und erhöhter Aufwendungen für die Fahrzeugbeschaffung und -Erhaltung.  

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