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360 Suchergebnisse für »华为智界2月销量«

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  • Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

    Vorlesen Allgemeine Informationen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von Frau und Mann Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetztes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und zu überwachen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen.  

  • Baugenehmigung

    Kosten und Gebühren Baugenehmigungsgebühr Für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (beziehungsweise für die Ausstellung des Zeugnisses nach Ablauf der Genehmigungsfrist) werden erhoben: je angefangene Euro 1.000,00 der Rohbausumme: Euro 6,50 (Mindestgebühr: Euro 50,00) Hierbei ist nicht die wirkliche Rohbausumme Ihres Bauwerkes die Grundlage, sondern die anhand der jährlich fortgeschriebenen Rohbauwerte der Anlage 2 des Sächsischen Kostenverzeichnisses ermittelte Rohbausumme. Hier ein Auszug: Wohngebäude: Euro 113,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Wochenendhäuser: Euro 99,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Geschlossene Kleingaragen: Euro 69,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Offene Kleingaragen, Schuppen: Euro 42,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt Zur Berechnung des Bruttorauminhalts sind die Festlegungen der DIN 277, Teil 1 Ausgabe Februar 2005 ausschlaggebend (siehe Anlage 5 des Sächsischen Kostenverzeichnisses).  

  • Internationaler Führerschein

    Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Telefon: 0375 4402-24312 Fax: 0375 4402-24329 E-Mail: fuehrerschein@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Fahrerlaubniswesen Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Straßenverkehrsamt Sachgebiet Fahrerlaubniswesen Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen Internationaler Führerschein nach Anlage 8c Internationaler Führerschein nach Anlage 8d Weitere Informationen Umstellung in einen EU-Kartenführerschein Ausstellung einer Karteikartenabschrift Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau 

  • Erweiterung auf die Schlüsselzahl B96 und B196

    Anträge und Formulare Zustimmungserklärung Ansprechpartner Stellenbezeichnung: Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Telefon: 0375 4402-24312 Fax: 0375 4402-24329 E-Mail: fuehrerschein@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Fahrerlaubniswesen Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Straßenverkehrsamt Sachgebiet Fahrerlaubniswesen Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4) 

  • Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum

    Anträge und Formulare Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach § 193 BauGB Ansprechpartner Name: Daniela Martin Stellenbezeichnung: Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss Telefon: 0375 4402-25770 E-Mail: gaa@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) – Wertermittlung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes (Sachwertrichtlinie – SW-RL) Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichwertes und des Bodenwertes (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) Weitere Informationen Kostenverzeichnis 

  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Anträge und Formulare Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Ansprechpartner Name: Katrin Püschmann Stellenbezeichnung: Sachbearbeiterin Baulasten/Bauaufsicht Telefon: 0375 4402-25216 E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: geschlossen* Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen* Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: geschlossen* * Termine nach Vereinbarung möglich Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Bauaufsicht Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1 Zimmer 204 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Bauaufsicht Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Rechtsgrundlagen § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) - Baulasten, Baulastenverzeichnis Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16.  

  • Sommerzeit ist Badezeit

    Schwimmen lässt sich in vier unterschiedliche Niveaustufen unterteilen: Niveaustufe 1 - Wassergewöhnung - Baderegeln und Wassergewöhnung Niveaustufe 2 - Grundfertigkeiten des Schwimmens - Atmen, Gleiten, beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, Drehen, Fortbewegen (25 Meter Schwimmen), Rollen: entspricht dem Schwimmabzeichen Seepferdchen Niveaustufe 3 - Basisstufe des Schwimmens - beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart (keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt), das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen Niveaustufe 4 - Sicheres Schwimmen - Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten Schwimmen und dabei mindestens 200 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart (maximal 3:30 Minuten) und 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart (keine Zeitbegrenzung: entspricht dem Schwimmabzeichen Bronze Als Nichtschwimmer gilt, wer im Schwimmunterricht die Basisstufe des Schwimmens nicht erreichen konnte.  

  • Verpflichtungserklärung

    Schliessen Hausanschrift × Hausanschrift Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1 08371 Glauchau Schliessen Postanschrift × Postanschrift Landkreis Zwickau Landratsamt Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Schliessen Stellenbezeichnung: Bürgerservice Werdau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: BSWerdau@landkreis-zwickau.de Öffnungszeiten × Öffnungszeiten Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag *: 09:00 bis 12:00 Uhr * Der Bürgerservice öffnet an Samstagen jeweils ein Bürgerbüro entweder in Glauchau, Werdau, Limbach-Oberfrohna, Zwickau, oder Hohenstein-Ernstthal.  

  • Brand- und Katastrophenschutz

    September 2024 - Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Pleißa Erfolgreicher Bundesweiter Warntag im Landkreis Zwickau In Vorbereitung auf den Bundesweiten Warntag wurde am 2. September 2024 in Limbach-Oberfrohna im Gerätehaus der Feuerwehr Pleißa eine neue elektronische Sirene vorgestellt. mehr erfahren 28. Juni 2024 - Neukirchen Bund unterstützt Katastrophenschutz mit neuem Fahrzeug Das Fahrzeug wurde zur weiteren Nutzung durch die Gemeinde Neukirchen und den 2.  

  • NSG "Am Rümpfwald"

    Einleitend heißt es unter Absatz 1 in diesem Paragraf: "In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können." Im Absatz 2 sind die konkreten Handlungen benannt. Zu denen gehören u. a. folgende, welche zumindest schon im Zusammenhang mit üblichen Spaziergängen wichtig sind: "Es ist verboten, das Gebiet außerhalb der markierten Wege zu betreten, dort Rad zu fahren oder zu reiten; mit Kraftfahrzeugen aller Art zu fahren; Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; Tiere einzubringen, wildlebende Tiere zu beunruhigen oder zu fangen und Hunde frei laufen zu lassen."  

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