Fragen und Antworten
Testorte
Testergebnis positiv
Ich bin positiv getestet, was muss ich tun?
Die positiv getestete Person (Schnelltest und/oder PCR Test) ist verpflichtet:
- sich unverzüglich abzusondern,
- seine Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die seiner Hausstandsangehörigen sowie seiner Kontakte der Kategorie I per E-Mail an corona-positivmeldung@landkreis-zwickau.de zu senden,
- seine Hausstandsangehörigen über das positive Testergebnis und die sofortige Absonderung (Quarantäne) zu informieren.
Sollten Sie keine Möglichkeit zum E-Mail-Versand haben, können Sie die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes telefonisch unter 0375 4402-21111 kontaktieren.
Mein Schnelltest ist positiv, was muss ich tun?
Die Vorgehensweise ist zunächst analog wie bei „Ich bin positiv getestet, was muss ich tun?“:
Die positiv getestete Person (Schnelltest und/oder PCR Test) ist verpflichtet:
- sich unverzüglich abzusondern,
- seine Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die seiner Hausstandsangehörigen sowie seiner Kontakte der Kategorie I per E-Mail an corona-positivmeldung@landkreis-zwickau.de zu senden,
- seine Hausstandsangehörigen über das positive Testergebnis und die sofortige Absonderung (Quarantäne) zu informieren.
Sollten Sie keine Möglichkeit zum E-Mail-Versand haben, können Sie die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes telefonisch unter 0375 4402-21111 kontaktieren.
darüber hinaus:
- Ein positiver Schnelltest sollte dringend mittels eines PCR-Tests nachgetestet werden, um Testergebnis zu bestätigen.
- Der PCR-Test bei niedergelassenem Arzt oder Testzentrum möglich.
- Bitte beachten:
Ist der PCR-Test negativ > Testergebnis im PDF-Format per E-Mail an corona-quarantaeneende@landkreis-zwickau.de oder per Post an das Gesundheitsamt Zwickau. Die Absonderung (Quarantäne) ist somit beendet, auch für alle Personen, die eine Quarantäne aufgrund des ursprünglich positiven Antigentests erhalten haben. - falls kein PCR-Test durchgeführt wird, müssen Sie mindestens zehn Tage in Absonderung (Quarantäne)
Rechtliche Grundlage, Erläuterungen, Beispiele Quarantäneberechnung
-
Stand: 15.02.2021 Allgemeinverfügung Absonderung Landkreis Zwickau
Allgemeinverfügung Absonderung für den Landkreis Zwickau vom 15. Februar 2021 pdf / 0,68 mb -
Stand: 15.02.2021 Tabellarische Darstellung zur Übersicht als Auszug aus der Allgemeinverfügung
Übersicht als Auszug der Allgemeinverfügung Absonderung pdf / 64,84 kb