Die ursprünglich für den 27. Juni 2025 geplante Verkehrsfreigabe erfolgt bereits am morgigen Freitag, dem 20. Juni 2025.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der intensiven straßenbaulichen und unfallanalytischen Untersuchung des Streckenabschnitts, die im Nachgang des tragischen Verkehrsunfalls vom 11. November 2024 durchgeführt wurde. Unabhängig von dessen Ursachen wurde der betroffene Bereich durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), die Unfallkommission des Landkreises sowie weitere zuständige Behörden umfassend bewertet. Im Ergebnis wurde eine Erneuerung des Fahrbahnbelags veranlasst und nun erfolgreich umgesetzt.
Mit der Verkehrsfreigabe tritt auf dem betroffenen Abschnitt der B173 eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h in Kraft. Das bislang geltende Überholverbot wird aufgehoben.
Hintergrund dieser Regelung ist eine umfassende Auswertung des Unfallgeschehens der letzten Jahre durch die Unfallkommission des Landkreises Zwickau in Zusammenarbeit mit der Höheren Straßenverkehrsbehörde und der Landesunfallkommission des Freistaates Sachsen. Als Hauptunfallursache wurde dabei wiederholt eine unangepasste Geschwindigkeit identifiziert, die nicht den örtlichen Gegebenheiten entsprach.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden ist die Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung daher geboten. Die Einhaltung der neuen Höchstgeschwindigkeit wird durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht.
Die Entwicklung des Unfallgeschehens auf diesem Streckenabschnitt wird auch künftig regelmäßig durch die Unfallkommission beobachtet. Weitere verkehrsrechtliche Anpassungen können je nach Auswertung der Unfalllage nicht ausgeschlossen werden.