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Schäden an der Staatsstraße S 255 zwischen Lichtenstein und Heinrichsort

27. Mai 2025 Landkreis Zwickau

Unzureichende Finanzierung durch den Freistaat Sachsen gefährdet Verkehrssicherheit auf Staatsstraßen im Landkreis Zwickau - Straßenbetriebsdienst vor Einschnitten – Landkreis warnt vor spürbaren Folgen für Infrastruktur und Verkehr.

Der Landkreis Zwickau nimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen vielfältige Aufgaben im Bereich der Straßenunterhaltung wahr.

Während der Kreis für Bau und Pflege der Kreisstraßen selbst verantwortlich ist, übernimmt er im Auftrag des Freistaates Sachsen zusätzlich die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Staatsstraßen. Dazu zählen Leistungen wie Winterdienst, Streckenpflege, Reparaturmaßnahmen sowie die allgemeine Verkehrssicherung.

Diese Aufgaben erfordern eine zuverlässige und bedarfsgerechte Finanzierung durch den Freistaat Sachsen. Da der Doppelhaushalt 2025/2026 bisher noch nicht rechtskräftig beschlossen wurde, wurden dem Landkreis die finanziellen Mittel für das laufende Jahr bislang nur anteilig – in Höhe von etwa 40 Prozent der Vorjahresausgaben – zugewiesen. Diese Mittel werden bereits Anfang Juni vollständig ausgeschöpft sein. Eine Zwischenfinanzierung kann durch den Landkreis nicht geleistet werden.

Besorgniserregend ist zudem die geplante Reduzierung der Mittel um weitere 10 Prozent im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026. Diese Kürzung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den kontinuierlich steigenden Kosten und den wachsenden Anforderungen an den Straßenbetriebsdienst. Unter diesen Voraussetzungen kann der Landkreis die Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen.

Konkret gefährdet sind wesentliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – darunter die Beseitigung von Ölspuren, Reparaturen an Schutzplanken, die Wartung von Lichtsignalanlagen sowie die Gehölzpflege. Auch der Winterdienst kann unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr zuverlässig garantiert werden. Sanierungen in größerem Umfang sind bei fehlenden Mitteln nicht realisierbar – bestenfalls können punktuelle Ausbesserungen erfolgen.

Sollte die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen weiterhin auf dem derzeitigen Niveau verbleiben oder gar gekürzt werden, sind erhebliche Einschränkungen im Verkehrsraum nicht auszuschließen. Dazu zählen Geschwindigkeitsbeschränkungen, einseitige Verkehrsführungen oder vollständige Sperrungen einzelner Abschnitte.

Der Landkreis Zwickau appelliert daher erneut an den Freistaat Sachsen, seiner Verantwortung für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der übertragenen Aufgaben nachzukommen. Bereits mit Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024 hatte der Landkreis auf die Gefahren infolge unzureichender finanzieller Mittel hingewiesen. Ohne eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung droht eine weitere Verschlechterung des Zustands der Staatsstraßen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Mobilität im Landkreis.

Foto: Schäden an der Staatsstraße S 255 zwischen Lichtenstein und Heinrichsort

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