1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

19. August 2026

Am 18. August 2026 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Die Ukraine wurde in die Anlage 11 der FeV aufgenommen.

Das bedeutet, dass ukrainische Führerscheine bestimmter Klassen ab sofort prüfungsfrei (ohne theoretische und praktische Fahrprüfung) in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.

Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wurde von der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert. Solange dieser Schutzstatus besteht, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung weiterhin voll gültig. Eine sofortige Umschreibung ist daher nicht zwingend erforderlich.

Terminkapazitäten aktuell begrenzt

Da die neue Regelung sehr kurzfristig in Kraft getreten ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde derzeit keine zusätzlichen Termine für die Umschreibung anbieten. Diesbezüglich wird um Geduld gebeten und von wiederholten Terminanfragen abzusehen. In der Anfangsphase kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
 

zum Seitenanfang springen