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Foto eines mit Kupfermünzen gefüllten Einmachglases, aus dem eine Pflanze wächst

Im Landkreis Zwickau werden eine Vielzahl von Entsorgungsleistungen angeboten und dafür entsprechend kalkulierte Abfallgebühren erhoben.

Bildquelle: iStock@Romolo Tavani

 

Die Abfallgebühren setzen sich aus:

  • einer Sockelgebühr (der sogenannten Grundgebühr),
  • Leistungsgebühren für Rest- und Bioabfall ( sogenannten Leerungsgebühren) und
  • möglichen Zusatzgebühren zusammmen.

Diese werden den Grundstückeigentümmerinnen, Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten per Gebührenbescheid berechnet.

 

Demgegenüber kommt für die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte und die Gebühren für Restabfallsäcke derjenige auf, der die Leistung in Anspruch nimmt.

 

Mit 49 Euro pro Person und Jahr belegt der Landkreis Zwickau gemäß der Siedlungsabfallbilanz 2021 des Freistaates Sachsen Platz zwei der im sächsischen Vergleich niedrigsten durchschnittlichen Abfallgebührenbelastung je Einwohnerin und Einwohner. Im sächsischen Durchschnitt beträgt diese 66 Euro pro Person.

 

tabellarische Übersicht über die Abfallgebühren 2025

Die Grafik steht Ihnen unten auch zum Download als PDF bereit.

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