Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige
Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 für das DLM Schloss Blankenhain im
Produktsachkonto 25210101.4211005 (Maßnahme: 92521010100211 – DLM-Reparatur
Turmspitzen) in Höhe von insgesamt 167.500,00 €.
2. Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 für das DLM Schloss Blankenhain im
Produktsachkonto 25210101.7211005 (Maßnahme: 92521010100211 – DLM-Reparatur
Turmspitzen) in Höhe von insgesamt 224.000,00 €.
3. Der Hauptausschuss beschließt die Deckung
der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 167.500,00 € wie folgt:
-
im
Produktsachkonto 25210101.4211000 (DLM - Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen) in Höhe von 20.000,00 €
-
im
Produktsachkonto 25210101.4271000 (DLM - Besondere Verwaltung- und
Betriebsaufwendungen) in Höhe von 20.000,00 €
-
im
Produktsachkonto 25210101.4431000 (DLM - Geschäftsaufwendungen) in Höhe von
15.000,00 €
- im Rahmen des Haushaltsvollzuges bzw. durch Entnahme aus der
Ergebnisrücklage (Jahresabschluss) in Höhe von 112.500,00 €.
4. Der Hauptausschuss beschließt die Deckung
der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 224.000,00
€ wie folgt:
- Minderauszahlungen
- im Produktsachkonto 25210101.7211000 (DLM -
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) in Höhe von 20.000,00 €
- im Produktsachkonto 25210101.7271000 (DLM -
Besondere Verwaltung- und Betriebsaufwendungen) in Höhe von 20.000,00 €
- im Produktsachkonto 25210101.7431000 (DLM -
Geschäftsaufwendungen) in Höhe von 15.000,00 €
- liquide Mittel in Höhe von 169.000,00 €.
5.
Die
Ansätze für diese Instandhaltungsmaßnahme werden gem. § 21 Abs. 2 und 4
SächsKomHVO für übertragbar erklärt.
Begründung:
Der Landkreis
Zwickau betreibt als Eigentümer das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss
Blankenhain.
Im Jahr 2019
(10.3.2019) ist es am Nord- und Südturm des Hauptschlosses (Herrenhaus) zu
einem Sturmschaden gekommen.
Mit einer Drohne
wurden umgehend Fotos aufgenommen und danach die Kugeln einschließlich der
Wetterfahnen von beiden Türmen sichergestellt. Mit Sicherstellung der
Turmspitzen (Autokran) wurde erkennbar, dass das sichtbare Holz der
Dachkonstruktion (Stiel) stark geschädigt ist.
Zudem wurde der
Schaden der Versicherung angezeigt. Vom Versicherer wurde ein Gutachten in
Auftrag gegeben, welches vom Sachverständigenbüro Winkler aus Radebeul erstellt
wurde und dem Landkreis vorliegt.
Auszug aus dem
Gutachten vom Mai 2019:
„Anhand der Fotos
ist erkennbar, dass die Hölzer der Kaiserstiele (Helmstangen) durch tierischen
und pflanzlichen Befall stark geschädigt bzw. teilweise abgebaut sind und die
metallischen Befestigungsringe stark korrodiert und teilweise durchgerostet
sind. Durch die an den Türmen einwirkenden hohen Windkräfte kam es mit
Sicherheit aufgrund von massiven Vorschäden (Altschäden) an der Bausubstanz zur
Schiefstellung der Wetterfahnen. Dadurch drohten die Turmbekrönungen am Nord-
und Südturm des Hauptschlosses nach unten abzustürzen. Aufgrund von
Undichtheiten (Rissen) an den Verbindungsstellen der Turmbekrönung des Nord-
und Südturmes des Hauptschlosses ist jahrelang Feuchtigkeit in den Bereich mit
der Holztragkonstruktion der Kaiserstiele (Helmstangen) eingedrungen. Der
jahrelange Feuchtigkeitseintrag führte zu einer massiven Schädigung der Hölzer
der Kaiserstiele (Helmstangen) durch tierischen und pflanzlichen Befall
(Vorschäden). Die vorgeschädigten Kaiserstiele waren somit nicht mehr ausreichend
tragfähig und konnten die darin eingelassenen Wetterfahnenstangen nicht mehr
sicher aufnehmen. Die vorgeschädigte Holztragkonstruktion der Kaiserstiele
konnte der anstehenden Witterung mit den sturmbedingt hohen Windkräften nicht
mehr standhalten. Das führte zur Schiefstellung der Wetterfahnenstangen und zum
drohenden Absturz der Turmbekrönung mit Wetterstange und Kugel am Nord- u.
Südturm des Hauptschlosses.“
Aufgrund der
massiven Bauschäden hat die Versicherung nur Aufwendungen in Höhe von 7.697,80
€ für unmittelbare Schäden übernommen.
In der Folge sind
die Öffnungen zum Kaiserstiel provisorisch abgedichtet worden, damit bis zum
Beginn der Sanierung kein Wasser eindringen kann.
Mit der Planung
und Überwachung der Sanierung wurde das Ingenieurbüro Werdau beauftragt. Die
Planung der Sanierung beider Türme basierte teilweise auf Annahmen, welche
Schäden eingedrungenes Wasser verursacht haben könnte, d. h. Auswechslungen
einzelner Hölzer, Erneuerung und Reparatur der Dachschalung und Ausbesserungen
am profiliertem Holzgesims der Traufschalung. Der Umfang der Schäden wurde
eingeschätzt.
Die notwendigen
Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt
392.500,00 € veranschlagt und sind nicht übertragbar.
Die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahme gestaltete sich von Anbeginn an außerordentlich schwierig.
Einerseits wurde
ein erheblich größeres Ausmaß an Schäden deutlich.
Mit Freilegen der
Balkenlage der Decke, wurden Schäden an den Holzeckstützen von oben sichtbar
und vorsichtig und abschnittsweise wurde begonnen diese freizulegen. Dabei
wurde das ganze Ausmaß der Zerstörung sichtbar.
Auch im oberen
Turmbereich wurden weitere Schäden an der vorhandenen Holzkonstruktion
offenbar, welche im Vorfeld nicht sichtbar oder erkennbar waren. Die Schäden
waren insgesamt viel umfangreicher, als angenommen. Um weitere Schäden zu
verhindern und die Dachkonstruktion des Nordturmes zu sichern, war mit
Baufortschritt immer Gefahr in Verzug und es musste sofort gehandelt werden.
Insgesamt erwiesen
sich die Arbeiten als sehr kompliziert und aufwändig, da die Arbeitsbedingungen
beengt, schwer zugängig, in 30 m Höhe und die Holzkonstruktion/Dachkonstruktion
in schlechtem Zustand war.
Für diese
Reparaturen musste auch die Dachschalung in größerem Umfang als geplant
erneuert und ergänzt werden, ebenso wie das profilierte Holztraufgesims der
Turmlaterne und der Helmhaube.
Die Bauzeit
verlängerte sich durch die umfangreicheren Arbeiten unter erschwerten
Bedingungen.
Zudem führten
pandemiebedingte Ausfälle der Handwerksbetriebe sowie witterungsbedingte
Verzögerungen zu einer Bauzeitverlängerung hinein bis in das aktuelle Jahr
2022. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Infolge dessen ist
das Ingenieurbüro Werdau zu einer aus derzeitiger Sicht abschließenden
Kostenabschätzung aufgefordert worden. Diese Kostenabschätzung schließt mit
einem Gesamtkostenaufwand von 540,0 T€ (ohne Sicherheitszuschlag) ab.
überplanmäßige
Auszahlungen:
Abgeflossen sind
bis 31.12.2021 insgesamt 336.129,51 €.
Für den Finanzhaushalt
2022 bedeutet dies den bevorstehenden Abfluss von nicht geplanten Mitteln in
Höhe von 203,9 T€. Inklusive einem Sicherheitszuschlag von 20,0 T€ werden daher
überplanmäßige Auszahlungen von 224,0 T€ benötigt.
überplanmäßige
Aufwendungen:
Für den Ergebnishaushalt
sind im Jahr 2022 noch zu begleichende Forderungen in das Jahr 2021 als
Ausführungszeitraum zu buchen. Die überplanmäßigen Aufwendungen belaufen sich
unter Bezugnahme der neuen Gesamtkosten in Höhe von 560,0 T€ (inklusive
Sicherheitszuschlag) und unter Berücksichtigung der bisher bereitgestellten
Haushaltmittel in Höhe von
392,5 T€ auf 167,5 T€.
Anlagen
Begründung der Mehrkosten durch Ingenieurbüro
Fotodokumentationen
Kostenübersichten
Sächsische
Landkreisordnung
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau