Allgemeine Informationen
Melden Sie dem Amt für Abfallwirtschaft, wenn jemand aus Ihrem Haus- ein oder auszieht. Das gilt für alle Grundstücke, die an die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossen sind.
Die Anzahl der gemeldeten Personen bestimmt die Höhe der Sockelgebühr.
Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört oder Sie das Haus verwalten.
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen den Antrag bitte unterschreiben.
- Bitte beantragen Sie die Änderung schriftlich. Dafür nutzen Sie das Formular (siehe Anträge und Formulare). Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail oder ein Fax.
Besonderheiten
- Wir benötigen nur die Anzahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haus gemeldet sind.
- Wenn sich die Anzahl der Personen nicht ändert, müssen Sie uns nichts mitteilen. Das gilt zum Beispiel, wenn am selben Tag zwei Personen ausziehen und zwei neue Personen einziehen.
- Die Personenzahl ändert sich auch, wenn ein Baby geboren wird oder jemand stirbt.
- Änderungen gelten immer ab dem 1. Tag des nächsten Monats.
Ansprechpartner
| Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
| Aufgabenbeschreibung: | Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau. |
| Telefon: | 0375 4402-26600 |
| Fax: | 0375 4402-26119 |
| E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
| Öffnungszeiten | |
| Hausanschrift | |
| Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung
