Anzahl der Personen melden (für die Abfallgebühren)
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Melden Sie dem Amt für Abfallwirtschaft, wenn jemand aus Ihrem Haus- ein oder auszieht. Das gilt für alle Grundstücke, die an die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossen sind.

Die Anzahl der gemeldeten Personen bestimmt die Höhe der Sockelgebühr.



Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört oder Sie das Haus verwalten.





  • Wir benötigen nur die Anzahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haus gemeldet sind.
  • Wenn sich die Anzahl der Personen nicht ändert, müssen Sie uns nichts mitteilen. Das gilt zum Beispiel, wenn am selben Tag zwei Personen ausziehen und zwei neue Personen einziehen.
  • Die Personenzahl ändert sich auch, wenn ein Baby geboren wird oder jemand stirbt.
  • Änderungen gelten immer ab dem 1. Tag des nächsten Monats.



Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung:Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau.
Telefon:0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
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