Adresse für den Abfallgebührenbescheid ändern
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Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Abfallbehälter, Mülltonne, Abfalltonne, Abfallbescheid, Abfallgebührenbescheid, Hausverwaltung, Hausverwalter, Zusteller, Mieter, Bevollmächtigter, Zustellvollmacht



Den Bescheid über die Abfallgebühren erhalten die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundstücks. 
Sie können aber auch einer andere Person die Vollmacht dafür geben. Wenn Sie uns die schicken, kann der Bescheid zum Beispiel auch an:
  • eine Mieterin oder einen Mieter
  • eine Miteigentümerin oder einen Miteigentümer
  • eine Hausverwaltung
 gesendet werden. 


Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört oder Sie das Haus verwalten.

Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung:Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau.
Telefon:0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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