Allgemeine Informationen
Den Bescheid über die Abfallgebühren erhalten die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundstücks.
Sie können aber auch einer andere Person die Vollmacht dafür geben. Wenn Sie uns die schicken, kann der Bescheid zum Beispiel auch an:
- eine Mieterin oder einen Mieter
- eine Miteigentümerin oder einen Miteigentümer
- eine Hausverwaltung
Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört oder Sie das Haus verwalten.
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen den Antrag bitte unterschreiben.
- Bitte beantragen Sie die Änderung schriftlich. Dafür nutzen Sie das Formular (siehe Anträge und Formulare). Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail oder ein Fax.
Ansprechpartner
| Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
| Aufgabenbeschreibung: | Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau. |
| Telefon: | 0375 4402-26600 |
| Fax: | 0375 4402-26119 |
| E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
| Öffnungszeiten | |
| Hausanschrift | |
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