Allgemeine Informationen
Bitte informieren Sie das Amt für Abfallwirtschaft mit, wenn Sie ein Grundstück im Landkreis Zwickau kaufen oder verkaufen. Melden Sie das bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel.
Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer zahlt die Abfallgebühren ab dem ersten Tag des nächsten Monats.
Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört, gehört hat oder Sie das Haus verwalten.
Erforderliche Unterlagen
- Sie können den Antrag ONLINE stellen.
- Wenn Sie unseren ONLINE-Service nicht nutzen, beantragen Sie die Änderung schriftlich. Dafür nutzen Sie das Formular (siehe Anträge und Formulare). Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail oder ein Fax. Sie müssen den Antrag bitte unterschreiben.
- Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über den Wechsel mit. Das kann ein Kaufvertrag, Grundbuchauszug oder Erbschein sein.
Ansprechpartner
| Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
| Aufgabenbeschreibung: | Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau. |
| Telefon: | 0375 4402-26600 |
| Fax: | 0375 4402-26119 |
| E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
| Öffnungszeiten | |
| Hausanschrift | |
| Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung
